1. kreisbote-de
  2. Lokales
  3. Landsberg

Amtsgericht Landsberg: Urteil wegen kinderpornografischer Inhalte

Erstellt:

Von: Susanne Greiner

Kommentare

Amtsgericht Landsberg: Ehepaar erschleicht sich 66.000 Euro aus Krediten mit falschen Urkunden.
Amtsgericht Landsberg: 23-Jähriger wegen versuchtem sexuellen Missbrauch verurteilt. © Kreisbote

Landsberg/Kaufering – Das Ziel der Strafe ist Resozialisierung. Ein Grundsatz, der auch bei einem Verfahren am Amtsgericht Landsberg vergangene Woche gegen einen 23-Jährigen zum Tragen kam. Der Mann war wegen Besitzes kinderpornografischer Inhalte und wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern angeklagt – und bekannte sich schuldig. Richterin Katrin Prechtel verurteilte ihn zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten.

Es war eine Hausdurchsuchung 2021, bei der die Ermittler bei dem damals in Kaufering lebenden ledigen Mann Bilder und Videos mit stark pornografischem Inhalt – der Staatsanwalt beschrieb einige Fotos – auf dem Handy entdeckten. 23 Inhalte bezogen sich dabei auf Kinder, 11 auf Jugendliche. Zudem hatte der Angeklagte per WhatsApp und Snapchat mit einer Person aktiv kommuniziert, die sich als 13-jähriges Mädchen ausgab. Unter anderem hatte er sie aufgefordert, Fotos von sich zu schicken.

Gleich zu Beginn der Sitzung beantragte Verteidiger Sascha Schnarr ein Rechtsgespräch, dem Richterin Prechtel und auch der Staatsanwalt zustimmten. Darin verständigten sich die Beteiligten auf folgende Strafe – vorausgesetzt, der Angeklagte lege ein überzeugendes Geständnis ab: eine Freiheitsstrafe auf Bewährung zwischen einem Jahr neun Monaten und zwei Jahren sowie eine Geldauflage von 5.000 Euro. Zudem müsse der Angeklagte eine Therapie für Sexualstraftäter beginnen und eine Selbsthilfegruppe besuchen. Dass er sich generell von Kindern und Jugendlichen fernhält, werde vorausgesetzt.

Dass die Strafe auf Bewährung ausgesetzt werden könne, begründete Prechtel wie folgt: Da der sexuelle Missbrauch der zwei angeblich 13-jährigen Mädchen über Messenger gelaufen sei, könne nicht mit Sicherheit die Identität der Mädchen festgestellt werden. „Es könnte auch ein 50-Jähriger sein, mit dem Sie da kommuniziert haben“, so Prechtel. Deshalb werde der 23-Jährige ‚nur‘ wegen versuchten sexuellen Missbrauchs angeklagt.

Der jetzt in Landsberg lebende Mann, der über eine Zeitfirma im Landkreis bei einem Unternehmen angestellt ist, gestand seine Schuld im Sinne der Anklage ein: „Das war eine dumme Idee. Es tut mir leid.“ Er habe bereits mit einer Therapeutin Kontakt aufgenommen.

Von der Einordnung des sexuellen Missbrauchs als ‚versuchter‘ zeigte sich der Staatsanwalt in seinem Plädoyer nicht überzeugt: „Es wurde gedealt.“ Ebenso erwähnte er die Vorstrafe, zu der der damals noch Jugendliche 2017 verurteilt wurde: einschlägig, da ebenfalls wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern, wobei es sich bei der Missbrauchten um die Freundin des Angeklagten gehandelt hatte. Auch dass der Angeklagte bereits ein Jahr nach Ende der damals ausgesetzten Bewährung wieder straffällig geworden sei, spreche nicht für eine Bewährungsstrafe. Letztendlich wertete der Staatsanwalt das Geständnis des 23-Jährigen aber als positiv und plädierte für eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung. Verteidiger Schnarr forderte ein Jahr und zehn Monate.

Richterin Prechtel verurteilte den Angeklagten zu einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung über vier Jahre. Die Geldstrafe von 5.000 Euro gehe in Raten an ein Institut zur Prävention von sexuellem Missbrauch, dazu kommen die Kosten für das Verfahren und ein Gutachten. Zudem müsse er eine ambulante Therapie sowie eine Selbsthilfegruppe besuchen.

Prechtel rechtfertigte die Bewährungsstrafe mit dem ‚versuchten‘ statt ‚tatsächlichen‘ sexuellen Missbrauch, ebenso wirke sich das Geständnis sowie die Bereitschaft zu einer Therapie positiv aus. „Es ist natürlich schade, dass nach einem Therapieplatz erst auf Druck der Hauptanklage gesucht wurde.“ Prechtel ermahnte den Angeklagten mehrmals ausdrücklich: „Eine neue Tat, ein neues Bild auf Ihrem Handy und Sie sitzen drei Jahre im Knast.“ Er müsse an sich arbeiten, denn „hinter jedem dieser Bilder steht ein Kind, das das nicht will.“

Auch interessant

Kommentare