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Basisdemokratie beim Wind

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Von: Johannes Jais

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Um Windenergie – hier eines der beiden Windräder bei Menhofen – geht es beim Bürgerentscheid, der am Sonntag, 13. November, in der Gemeinde Denklingen stattfindet.
Um Windenergie – hier eines der beiden Windräder bei Menhofen – geht es beim Bürgerentscheid, der am Sonntag, 13. November, in der Gemeinde Denklingen stattfindet. © Jais

Denklingen – Ein halbes Jahr nach dem ersten Bürgerentscheid über Vorgaben zur Ortskern-Bebauung werden in der Gemeinde Denklingen im November 2022 die Bürgerinnen und Bürger schon wieder an die Urnen gerufen. Denn am Sonntag, 13. November, findet der Bürgerentscheid „Windenergie in der Gemeinde Denklingen“ statt. 

Anders als der erste ist der zweite Bürgerentscheid nicht von Denklingern angestrengt worden, die zuvor Unterschriften für ein Bürgerbegehren gesammelt haben. Vielmehr ist es die Gemeinde selbst, die zu diesem demokratischen „Instrument“ greift. Deswegen spricht man von einem Ratsbegehren.

Die Fragestellung umfasst einen langen Satz. Im Wortlaut heißt es auf dem Stimmzettel: „Sind Sie dafür, dass die Gemeinde Denklingen der Errichtung von maximal sechs Windenergieanlagen in der von ihr im sachlichen Teilflächennutzungsplan ausgewiesenen Konzentrationsfläche unter der Voraussetzung zustimmt, dass sich die Gemeinde und die Bürger im Rahmen eines Betreibermodells an ihnen beteiligen können?“

Auffällig ist, dass im aktuellen Mitteilungsblatt für Denklingen der bevorstehende Bürgerentscheid erst auf Seite 10 und 11 thematisiert wird. Da ist eine Bekanntmachung des Abstimmungsleiters (die Aufgabe übernimmt wiederum der geschäftsleitende Beamte Johann Hartmann) abgedruckt – mit dem Hinweis auf die drei Wahllokale, mit einer Info an die Briefwähler und mit einem Muster des Stimmzettels.

Aus politischer Sicht ist da nichts nachzulesen – und dies, obwohl der Bürgerentscheid vom Gemeinderat ausgeht und im September mehrheitlich beschlossen wurde. Die Entscheidung dazu, ob im Staatswald auf Denklinger Flur bis zu sechs Windkraftanlagen gebaut werden können, soll auf eine breite Basis gestellt werden, hieß es.

Bürgermeister Andreas Braunegger befasst sich im Editorial des aktuellen Mitteilungsblatts mit der Regionenmarke „Landsberg Ammersee Lech“, Kindergarten-Baustelle, Gaspreisbremse und Bürgerstiftung. Zum bevorstehenden Bürgerentscheid ist vom Gemeindechef keine Zeile zu lesen.

425 Hektar für Wind

Die Konzentrationsfläche, die der vorige Gemeinderat mehrheitlich beschlossen hatte, befindet sich im Westen der Ortschaft Dienhausen an der Landkreisgrenze zum Ostallgäu. Dieses Gebiet im Sachsenrieder Forst umfasst 425 Hektar. Es schließt südlich an die Fuchstaler Flur an, wo im Kingholz seit 2016 vier Windkraftanlagen im Staatsforst in Betrieb sind und nächstes Jahr drei weitere im Gemeindewald Leeder errichtet werden.

Auf der anderen Seite gibt es im Süden Bestrebungen der Gemeinde Schwabsoien, Windkraftanlagen zu errichten. Bei Sachsenried plane man drei bis vier Windräder. Dafür wolle man ein Modell der Bürgerbeteiligung anstreben, informierte Rathauschef Manfred Schmid auf der Bürgerversammlung.

Noch weiter im Süden – zwischen Bidingen und Krottenhill, stehen seit mehreren Jahren zwei Windkraftanlagen. Die Gemeinde Bidingen ist daran wesentlich beteiligt, die Gemeinde Ingenried an einer der beiden Anlagen zu 25 Prozent. Sollte also beim Bürgerentscheid in Denklingen am 13. November eine Mehrheit das Ja ankreuzen, dann wird dies wohl dazu führen, dass auf dem Höhenrücken von Ingenried/Bidingen bis hinunter ins Fuchstal in wenigen Jahren auf mehr als zehn Kilometern Länge eine Reihe mit bis zu 20 Windrädern zu sehen ist.

Was viele nicht (mehr) wissen: Die ersten Windkraftanlagen, die im Landkreis gebaut wurden, stehen auf Denklinger Flur. Es sind die zwei Windräder bei Menhofen. Sie wurden 2003/2004 von heimischen Investoren errichtet. Die Gemeinde war damals nur mit dem Bauantrag befasst. Diese zwei Windräder sind mit einer Höhe zwischen 90 und 100 Metern deutlich niedriger als heutige Anlagen.

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