Die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und CSU hatten im letzten September den Antrag auf Wiedereinrichtung eines Badefloßes gestellt. Geschäftsleiter Karl Heinz Springer ließ dazu von der Münchner Rechtsanwaltskanzlei Seufert ein Gutachten ausarbeiten. Es gelte, dieselben Risiken wie vor der Entfernung des Floßes zu bewerten. Anwalt Dr. Tobias Loscher erläuterte den Gemeinderäten, dass überwiegende Gründe dafür sprechen, während der Öffnungszeit eine Beaufsichtigung zu stellen. Hinsichtlich der Aufsichtspflicht gebe es aber auch unterschiedliche Auffassungen, da sie rechtlich nicht zwingend sei. Gemeinden, die keine Aufsicht stellen können, müssten aber „sorgfältig prüfen und begründen, weshalb von der einschlägigen Richtlinie der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen abgewichen werde.“
Um der Verkehrssicherungspflicht der Gemeinde nachzukommen, gebe es laut RA Loscher einige Punkte im Rahmen eines Sicherheitskonzeptes zu beachten. So darf das Floß nicht weiter als zehn Meter, vom östlichen Ende der beiden Stege gemessen, eingebracht werden. Die bauliche Gestaltung müsse Ausrutschen und Verletzungsgefahren von vornherein ausschließen. Auch an der Verankerung dürfe man nicht hängenbleiben. Mit Hinweisschildern muss auf mögliche Gefahren wie auch auf das Verbot von Springen und Schaukeln hingewiesen werden. Besonders wichtig sei die dauerhafte Wassertiefe von mindestens 1,80 Metern unter dem Floß. Bei Schwankungen müsse das Floß in einen Bereich geschleppt werden, in dem der See ausreichend tief ist. Mit Einhaltung dieser Punkte beschränke sich die Haftung der Gemeinde nur auf „grobe Fahrlässigkeit“.
Laut Geschäftsleiter Springer werde jetzt geklärt, wer den Pegel regelmäßig kontrolliert und bei Bedarf das Floß in den See hinauszieht und verankert. Man hoffe, sich mit der benachbarten Wasserwacht diesbezüglich zu einigen. Unabhängig davon verlange die Einbringung eines neuen Floßes die wasserrechtliche Genehmigung der Schlösser- und Seenverwaltung.
Da das alte Badefloß längst entsorgt wurde, wird die Verwaltung einen zügigen Neubau beauftragen. Bürgermeisterin Sandra Perzul: „Hoffentlich dauert das nicht zulange, damit unsere Wasserratten den Sommer noch auf dem Floß genießen können.“
Das alte acht Tonnen schwere Floß wurde im Mai 2019 von der Wasserwacht mit tatkräftiger Hilfe des damaligen Bürgermeisters Herbert Kirsch an Land gebracht und im Bauhof fachmännisch zerlegt und entsorgt. Die Marktgemeinde Dießen hatte noch versucht, das Floß mit einer ganz anderen Zweckbestimmung zu erhalten: als Brutfläche für Vögel im Naturschutzbereich. Leider mit einem ablehnenden Bescheid der Unteren Naturschutzbehörde im Landsberger Landratsamt und des Landesbundes für Vogelschutz: Die fünf mal fünf Meter große Plattform biete brütenden Vögeln weder Schutz noch Tarnung für Beutegreifer.