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Kein Platz für Elefant, Nashorn und Bär

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In der Regel alle vier Jahre, zuletzt im August 2016, gastiert Circus Krone in Landsberg – auf der Waitzinger Wiese. Doch damit ist aus Gründen des Tierschutzes jetzt Schluss. Elefantenparaden (Foto) und andere Vorstellungen mit Wildtieren darf es auf städtischen Flächen grundsätzlich nicht mehr geben. © Circus Krone

Landsberg – Die Veranstaltungsplätze Waitzinger Wiese und Schlüsselanger (Bossewiese) werden aus Gründen des Tierschutzes nicht mehr an Zirkusse vermietet, die Wildtiere mitführen oder zur Schau stellen. Das beschloss der Stadtrat am vergangenen Mittwoch mit 14:7 Stimmen, und zwar auf Antrag des Jugendbeirats.

Der Jugendbeirat, der aus elf von der Jungbürgerversammlung gewählten Mitgliedern besteht, hatte seine Argumente zuvor sorgfältig ausgearbeitet; federführend war Jennifer Lübcke, die das Anliegen in der Sitzung des Stadtrats souverän vertrat. Dabei blickte sie zunächst zurück: Früher sei es notwendig gewesen, wilde Tiere aus fernen Ländern im Zirkus anzuschauen; man sei noch nicht so weit gereist und Fernsehen habe es noch nicht gegeben. Heute sei die Ausgangslage vollkommen anders. Schon das

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Souverän vertrat Jennifer Lübcke das Anliegen des Jugendbeirates im Stadtrat. © Lauff

Vorführen von Tieren sei nicht mehr zeitgemäß, zumal Transporte und fehlender Bewegungsraum starke Einschränkungen gegenüber dem normalen Verhalten bewirkten. Beispielsweise lebten Elefanten normalerweise in Familienstrukturen, legten pro Tag zwölf Kilometer zurück und ernährten sich von Unmengen frischer Pflanzen. Für Zoos gelte das auch; dort werde der Elefant aber wenigstens nicht wie im Zirkus „unter Qualen“ dressiert – „mit Leckerli wie bei Hunden funktioniert das nämlich nicht“.

Vor allem stehe auf Festplätzen wie der Waitzinger Wiese und dem Schlüsselanger nicht genug Raum zur Verfügung, um eine artgerechte Bewegung von Wildtieren sicherzustellen. Deutlich über 50 Städte hätten sich bereits dafür entschieden, ihre ebenfalls nicht geeigneten Plätze insofern zu „entwidmen“, also die vorgesehene Nutzung einzuschränken. Was Wildtiere sind, erschließt sich aus einer Stellungnahme des Landesbeauftragten für den Tierschutz Baden-Württemberg, auf die mehrere Stadträte Bezug nahmen: Affen, Elefanten, Großbären, Giraffen, Nashörner, Flusspferde, Tümmler, Delfine, Greifvögel, Flamingos, Pinguine und Wölfe.

Viele Zirkusse verzichteten auf diese Tierarten bereits, so Jennifer Lübcke, die wenig Verständnis für das Argument hatte, die Einschränkung könnte möglicherweise gegen die Berufsfreiheit verstoßen: Der Zirkus selbst könne ein anderes Programm machen, Dresseure könnten andere Tiere dressieren. Und überhaupt: „Wie kann man Berufsfreiheit für ein Verhalten beanspruchen, das dem Tierschutz widerspricht?“

Privat ist möglich

Ordnungsamtschef Ernst Müller hatte in der Vorlage zur Sitzung die Auffassung vertreten, die Teil-Entwidmung der Festplätze sei rechtlich problematisch. In der Sitzung erläuterte er, es gebe zwar keine ober- und höchstrichterliche Rechtsprechung dazu, aber vier Verwaltungsgerichte hätten bereits Entscheidungen getroffen, drei davon gegen eine Entwidmung.

Freilich sind derartig wenige Gerichtsverfahren angesichts derartig vieler Entwidmungen dann auch wieder beruhigend. Eines der von Müller zitierten Urteile bezog sich im Übrigen nicht auf den Zirkus, sondern das Verbot der Nutzung bestimmter Grabsteine auf Friedhöfen. Müller räumte in der Sitzung ein, die Stadt könne mit einer Teil-Entwidmung durchaus leben und wäre dann auch bereit, sie vor Gericht zu verteidigen – eine faire Geste in Richtung „Jugendbeirat“.

Unbestritten ist: Die Anmietung von geeigneten Flächen im Privatbesitz bleibt durch den Beschluss unberührt. Im Rahmen ihres Selbstverwaltungsrechts kann die Stadt nur Regelungen für ihre öffentlichen Einrichtungen treffen; weitergehende Beschränkungen wären Sache des Bundesgesetzgebers. Im Fall der Anmietung privater Flächen sind die Veterinärämter der Kreisverwaltungsbehörden für die Überprüfung des konkreten Umgangs mit den Tieren zuständig.

Vorbildliche Aufarbeitung

Wenn die Entscheidung über die Teil-Entwidmung auch nur mehrheitlich erfolgte (rechnerisch immerhin mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit), waren sich doch alle Stadträte darin einig, dass der Jugendbeirat der Stadt ein großes Lob verdient. Die sorgfältige, geradezu wissenschaftliche Aufarbeitung der Thematik sei vorbildlich gewesen. Ebenso beeindruckend sei das Auftreten gewesen. Auch Oberbürgermeister Mathias Neuner zollte den Jugendlichen und besonders Jennifer Lübcke Respekt. Er selbst stimmte zwar gegen die Entwidmung, man hatte aber den Eindruck, dass er sich über den Erfolg des Jugendbeirats dennoch freute.

Werner Lauff

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