Die Stadt vergisst, was sie zugesagt hat

Landsberg – Die Stadt hat den Bewohnern der Schwaighofsiedlung, dem Bauträger und den Interessenten für die 23 Reihenhäuser an der Jahnstraße im Jahr 2013 durch Ausführungen im Bebauungsplan Zusicherungen gemacht, die mit der jetzt zur Debatte stehenden Errichtung einer großen Obdachlosenunterkunft (siehe nebenstehende Seite) unvereinbar sind. Dies ergaben Recherchen des KREISBOTEN.
Erklärtes Ziel der Aufstellung des Bebauungsplans „Jahnstraße“ war es, den Bürgern der Stadt sowie Neuansiedlern, insbesondere Familien mit Kindern, den Wunsch nach einem eigenen Haus mit Garten zu ermöglichen. Die Planer gingen dabei davon aus, dass „der hohe Freizeitwert der näheren Umgebung und des Altöttinger Weihers“ erhalten bleibt (Begründung, Unterpunkt 4.2). Auf dieser Prämisse beruht der gesamte Bebauungsplan.
Die Planer machten deutlich: Nur die „direkte Nachbarschaft zu den angrenzenden Grünflächen“ lasse die kompakte Reihenhausbebauung vertretbar erscheinen, da „die Dichte durch die Nähe zur Natur kompensiert wird“ (5.2). Nur das bestehende naturnahe Umfeld rechtfertige es auch, auf die Anlage eines Spielbereichs im Plangebiet zu verzichten (4.2), die Häuser befänden sich ja „in nächstliegender Umgebung zu Grünflächen“ (9.1).
Die Planer, das Büro Daurer aus Wiedergeltingen, hatten keinen Verdacht, dass wenige Meter entfernt vier neue Gebäude für Obdachlose errichtet werden könnten. Im Gegenteil: Sie wiesen ausdrücklich darauf hin, dass die Fläche östlich der Jahnstraße „mittel- bis langfristig“ vollständig zur öffentlichen Grünfläche werde (7.2). Dies entnahmen sie dem Bebauungsplan „Kleingartenanlage Altöttinger Weiher“, der für das Gebiet bislang gilt. „Das Gebiet um den Altöttinger Weiher stellt ein wertvolles landschaftliches Strukturelement von hoher Erlebnisqualität dar“, heißt es in den Unterlagen der Planungsmaßnahme aus dem Jahr 2003.
Beherbergungsbetrieb
Aus diesen Annahmen heraus legten die Planer des Jahres 2013 besonders strenge Regeln für die Art der Nutzung für den Bereich westlich der Jahnstraße fest. Sie schufen nicht nur ein „Allgemeines Wohngebiet“, sondern schlossen weitergehende Nutzungen ausdrücklich aus (5.1).
Zu diesen theoretisch möglichen weiteren Nutzungen gehören nach § 4 der Baunutzungsverordnung Läden, Wirtschaften, Betriebe des Beherbergungsgewerbes und Anlagen für soziale und gesundheitliche Zwecke. Schutzzweck des Ausschlusses ist nicht nur das Wohngebiet selbst, sondern auch und vor allem die gegenüber liegende Naturfläche. Dass genau in dieser Fläche plötzlich eine soziale Beherbergungs-Einrichtung entstehen könnte, hielten die Planer erkennbar für völlig ausgeschlossen.
Das Fazit der KREISBOTEN-Recherche: Wer diesen Bebauungsplan samt Begründung studierte und sich daraufhin entschloss, eines der neuen Häuser in der Jahnstraße zu erwerben, musste nicht damit rechnen, dass die Stadt kurz darauf in unmittelbarer Nachbarschaft vier feste, dauerhafte Gebäude zur Unterbringung von Obdachlosen bauen würde. Diese Vorstellung war angesichts des Flächennutzungsplans, des Bebauungsplans Jahnstraße und des Bebauungsplans zum Altöttinger Weiher geradezu absurd.
Es gab sogar Anlass zur Hoffnung, dass die aufgrund von Alkohol- und Drogenkonsum problematische Unterbringung von Obdachlosen in den Baracken in unmittelbarer Nachbarschaft zur Wohnbebauung bald beendet sein würde. Schon die Begründung des Bebauungsplans aus dem Jahr 2003 erwähnte die Baracken nicht mehr; dort ist nur noch von „öffentlicher Grünfläche“, „Wasserfläche“, dem „Vereinsheim“ und PKW-Stellplätzen die Rede. Schon damals war also klar: Die „Jahn-Baracken“ kommen weg.
Gutachten aus 2009
„Gesetz“ war das zwar nicht. Eines allerdings wussten die Anwohner bestimmt: Sollten die Baracken einmal entfernt werden, dann wird die bestehende öffentliche Grünfläche komplettiert, dann erfüllt sie vollständig den Zweck der Naherholung, die den neuen Eigentümern als Ersatz für fehlende Kinderspielflächen und Kompensation für verdichtete Bauweise zugeordnet wurde. Das steht so in ihrem Bebauungsplan. Worauf sonst soll man sich noch verlassen, wenn nicht darauf?
Das nun aus der Tasche gezogene „Standortgutachten“ aus dem Jahr 2009 – es soll darlegen, dass der alte Standort auch der beste Platz für eine neue Obdachlosenunterkunft ist – findet in der Begründung zum Bebauungsplan übrigens keine Erwähnung. Die Annahme liegt nahe, dass die Stadt es dem beauftragten Planungsbüro gar nicht zur Verfügung gestellt hat.
Dass ein acht Jahre altes Gutachten fortgelten soll, obwohl sich die Stadtstruktur inzwischen verändert hat, liegt ohnehin nicht auf der Hand. Für die Obdachlosenunterkunft kommen inzwischen weitere Liegenschaften in Frage, die man im Rahmen der Suche nach Standorten für Sozialwohnungen und Asylunterkünften identifiziert hat. Wer diese Standorte nicht in die Prüfung einbezieht, übt sein Ermessen wohl nicht umfassend aus.
Das Thema „Jahnstraße“ birgt Sprengstoff. Nach den Recherchen des KREISBOTEN dürfte die Diskussion noch eine weitere Facette bekommen. Nun geht es nicht mehr nur um die Geeignetheit des Standorts. Es geht auch um die Frage, ob Alt-Anlieger und Eigenheim-Käufer den Ausführungen der Stadt Landsberg Vertrauen schenken können oder nicht.
Werner Lauff