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Gefährlich für die Radler

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DieTempo-30-Beschränkung in der Haidenbucher Straße in Kaufering ist rechtswidrig. © Spörer

Kaufering – Kennen Sie den Unterschied zwischen einer Tempo-30-Zone und Straßen, die nur Tempo 30-Schilder haben? Klar, in der Tempo-30-Zone gilt rechts vor links, während Straßen mit Tempo-30-Schildern in der Regel vorfahrtsberechtigt sind. Wussten Sie auch, dass es in Kaufering Straßen gibt, wo die einfachen Tempo 30-Schilder gegen geltendes Recht verstoßen? Im Juristendeutsch nennt man diese Straßen „Streckenverbot 30“.

Verwirrung wohin man blickt. So empfanden es viele Marktgemeinderatsmitglieder im Planungsausschuss. Dort stand in der jüngsten Sitzung das Thema auf der Tagesordnung, nachdem es im Vorfeld Proteste von Anwohnern nach der Einführung der Tempo-30-Zone zwischen der Iglinger und Haidenbucher Straße gegeben hatte.

Im Ergebnis war sich der Planungsausschuss mehr oder weniger einig, dass Tempo-30-Zonen eine sinnvolle Sache sind. Das Problem liegt aber bei der Vorfahrtsregelung „rechts vor links“ auf vielbefahrenen Straßen mit Durchgangsverkehr, Busverkehr und Radfahrern. Als Beispiele wurden die Bahnhofstraße, Dr.-Gerbl-Straße und die Iglinger Straße genannt. Dort gilt nun auch rechts vor links.

Tempo-30-Zonen sind in der Straßenverkehrsordnung § 45, Absatz 9 geregelt. Dort steht zu lesen, dass Tempo-30-Zonen auf Bundes-, Landes- und Kreisstraßen nicht zulässig sind. Dort heißt es aber auch, dass ein leistungsfähiges Vorfahrtstraßennetz zu erhalten ist und der Durchgangsverkehr nur eine geringe Bedeutung haben darf. Die Frage war, ob das auch beispielsweise auf die Bahnhofsstraße oder die Iglinger Straße zutrifft. Ohne die Einschaltung eines Verkehrsjuristen wird es wohl nicht gehen. Bürgermeister Erich Püttner schlug dem Ausschuss vor, einen Experten einzuschalten.

Der soll auch prüfen, ob man mit dem „Schild 301“ in Tempo-30-Zonen die rechts vor links-Regelung aufheben kann. Das Schild mit der „Rakete“ drauf, das dem Autofahrer signalisiert, dass er an der nächsten Kreuzung Vorfahrt hat, darf aber höchstens dreimal hintereinander aufgestellt werden.

Manfred Huber (Kauferinger Mitte) und Dr. Patrick Heißler (GAL) betonten übereinstimmend, die rechts vor links-Regelung sei eine große Gefahr für Radfahrer, zumal diese leichter zu übersehen seien als Autos. Manfred Nieß schimpfte auf die rechts vor links-Regelung bei den Durchgangsstraßen in den Tempo-30-Zonen. „Da stehen drei oder vier Autos, weil einer aus der Seitenstraße raus will.“ Nieß findet das Gesetz nicht zeitgemäß.

Ein noch gravierenderes juristisches Problem gibt es in Kaufering. Es ist das „Streckenverbot 30“, also die Aufstellung von Tempo-30-Schildern außerhalb der Tempo-30-Zonen. Ein Beispiel dafür ist die Haidenbucher Straße. Nach dem Gesetz darf dort eigentlich Tempo 50 gefahren werden. Die jetzige Beschilderung ist schlichtweg rechtswidrig, betonte der Rathauschef. Eine 30er-Beschilderung darf nur in Ausnahmefällen gemacht werden, wenn Gefahr für Leib und Leben besteht. Der Gesetzgeber nennt auch praktische Anwendungsfälle. Beispielsweise darf das Tempo vor Kindergärten, Schulen, Alten- und Pflegeheimen sowie Krankenhäusern auf 30 km/h reduziert werden. Bürgermeister Erich Püttner stellte klar: „Wenn Sie aber auf der Haidenbucher Straße geblitzt würden, wäre der Strafbescheid rechtswidrig“. Zurück zu Tempo 50 will man aber auf keinen Fall. Moritz Lau von den Freien Wählern findet das auch wenig sinnvoll. Für Dr. Patrick Heißler wären bauliche Veränderungen wie Fahrbahnverengungen eine Lösung. Thomas Wiesmann (SPD) warnte davor, eine ungesetzliche Regelung durch eine andere ungesetzliche Regelung zu ersetzen.

Erich Püttners erklärtes Ziel als Bürgermeister ist eine flächendeckende Tempo-30-Zone für den ganzen Ort, ausgenommen natürlich die Kreisstraßen wie die Bayernstraße, die Viktor-Frankl-Straße oder die Augsburger Straße (B17 alt). Die Tempo-30-Zonen haben sich bisher bewährt, resümierte der Rathauschef. Bereits im März soll der nächste Bereich gewidmet werden. Rechts vor links ist dagegen für Claudia Dahme eine Katastrophe. Die Leute können einfach keine Schilder lesen, sagte die zur UBV gehörende Marktgemeinderätin und schilderte ihre negative Erlebnisse.

Für die Anordnung der Beschilderung ist übrigens nicht die Verwaltung der Marktgemeinde sondern die Untere Straßenverkehrsbehörde des Landratsamtes zuständig.

Siegfried Spörer

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