Alkoholverbot im Park

Utting – Lange Leine und gutes Zureden halfen nichts. Jetzt greift die Gemeinde Utting zu drastischen Maßnahmen und verhängt ein Alkohol- und Musikverbot im Summerpark, der zunehmend in den Wochenend-Nächten zum „Ballermann des Westufers“ verkommt. Zum Teil exzessiv feiernde Jugendliche sorgen schon seit Jahren für Unmut bei Gemeinde und Anwohnern. Um dem wilden Feiern Einhalt zu gebieten, verabschiedete der Gemeinderat eine Satzung über die künftige Benutzung des Summerparks direkt am See. Wichtigster Punkt: „Es ist untersagt, alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel in den Anlagenbereich zu verbringen oder einzunehmen.“ Bei Zuwiderhandlung drohen Platzverweis, Geldbuße oder gar ein Strafverfahren.
Bereits in der zweiten Sommersaison sorgt zwar die von der Gemeinde für rund 30.000 Euro beauftragte Sicherheitsgruppe Unger aus Dießen von 20 Uhr bis zwei Uhr morgens für mehr Ordnung im Summerpark. Dadurch hätten sich die Zustände laut den Gemeinderäten verbessert, aber letztendlich muss immer die Polizei Recht und Sicherheit durchsetzen. So rückte vor Beginn der Ferien ein Mannschaftsbus mit 20 Beamten an, um eine ausschweifende Abiturfeier von Jugendlichen aus dem ganzen Landkreis aufzulösen. Bei der nächsten Party in der darauf folgenden Nacht gab es Gewaltandrohungen gegen die Security. Die von den Ordnungsleuten angerufene Polizeiinspektion Dießen konnte aber angeblich niemand schicken, da nur zwei Beamte in dieser Nacht Dienst hätten.
Die „Grüne alternative Liste Utting“ schreibt dazu auf ihrer Webseite: „Schlimm genug, aber verständlich, dass sich zwei Polizisten nachts nicht mehr in den Summerpark trauen. Dieser Zustand kann nicht bestehen bleiben. Die Polizei muss sich um Problemschwerpunkte wie den Summerpark kümmern!“ Weiter heißt es: „Als praktische Maßnahmen der Gemeinde bleiben nur zwei Vorschläge. Ein Alkoholverbot per Satzung zu erlassen wie in Herrsching geschehen, oder ein Musikverbot durchzusetzen, wie es nach der Landschaftsschutzgebietsverordnung bereits jetzt möglich ist.“
Beide Vorschläge und noch mehr wurden jetzt vom Gemeinderat mit der neuen Satzung verabschiedet. In Paragraph 4 wird den Benutzern des Summerparks untersagt: 1. das Fahren und Parken von Kraftfahrzeugen, 2. die Grünanlagen und ihre Bestandteile einschließlich der Einrichtungen zu beschädigen, zu verunreinigen, zu entfernen oder anderweitig zu verändern, 3. das Zelten oder Nächtigen, 4. Grillgeräte zu benutzen, Partys zu feiern, offene Feuerstellen zu errichten, Feuerwerkskörper oder ähnliche Sprengsätze abzubrennen, 5. das Abspielen von Musik sowie übermäßiger Lärm aller Art, 6. alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel in den Anlagenbereich zu verbringen oder einzunehmen.
Vor der Verabschiedung der neuen Parksatzung berichtete Sicherheitschef Josch Unger von den Erfahrungen seiner Security im Summerpark. So brächten die Jugendlichen, die meist mit der Bahn kämen, ganze Schnapsbatterien mit und schleppten Bierkästen zu den Tischen. Gehe der Alkohol aus, werde Nachschub von der Gastwirtschaft am Bahnhof geholt. Auch Marihuana-Konsum konnten die Unger-Mitarbeiter feststellen, wobei die gerufene Polizei machtlos sei, wenn die Haschzigaretten fallengelassen werden. Dann könne man sie keinem Täter mehr zuordnen. Den Anweisungen der Security, ab 22 Uhr Musik und Flaschenwurfspiele wie „Bottle Flip“ einzustellen, werde nur bedingt Folge geleistet. Unter dem zum Teil bis zu 200 feiernden Jugendlichen seien auch Asylbewerber und Osteuropäer, die gegen der Security ihre Grenzen ausloten wollen. Die Mitarbeiter würden öfters beschimpft und auch mit Prügel bedroht. Sie hätten aber Anweisung, sich nicht auf „Raufhändel“ einzulassen, sondern die Polizei zu verständigen. Die vom Alkohol enthemmten Jugendlichen würden auch in den Park urinieren und lassen überall ihren Abfall liegen. Das liege vielleicht auch daran, so Unger, dass die zu wenigen Mülleimer schnell proppenvoll sind und öfters von der Gemeinde geleert werden müssten.
Mit der neuen Satzung, so Bürgermeister Josef Lutzenberger, sei es leichter, das dem Sicherheitsdienst übertragene Hausrecht im Park durchzusetzen. Die Security dürfe Personalien aufnehmen und Randalierer sichern, bis die Polizei kommt. Die Satzung tritt unmittelbar in Kraft, sobald die Schlösser- und Seenverwaltung ihre Zustimmung gibt, was aber eine reine Formsache sei. Ihr gehört der Grünstreifen am See, den die Gemeinde gepachtet hat.
Dieter Roettig