Die Vorsitzende Richterin am Verwaltungsgericht München, die jetzt über den Antrag der Landesanwaltschaft zu entscheiden hatte, das Ruhegehalt des Kämmerers vollständig zu streichen, betonte zwar die Verantwortung des Kämmerers; von einem Beamten mit A15-Besoldung könne man auch insoweit Sachkunde verlangen. Gleichzeitig wies sie darauf hin: Es lag keine Bereicherung vor, eine strafrechtliche Verurteilung blieb aus und die Stadt habe zum Ausdruck gebracht, an einer Aberkennung der beamtenrechtlichen Altersversorgung Schilchers kein Interesse zu haben. Das Gericht reduzierte die beantragte Streichung daher auf zehn Prozent, begrenzt auf einen Zeitraum von vier Jahren. Der Landesanwaltschaft stehen dagegen noch Rechtsmittel zur Verfügung.
Bleibt es bei diesem Urteil, dann ist noch eine Frage offen. Die Stadt hat Schilcher vor vielen Jahren auf die Zahlung von Schadenersatz verklagt; das Verfahren wäre das letzte in einer langen Prozesskette. Würde sie es nun streitig weiterführen und obsiegen, wäre nicht der damalige Kämmerer, sondern die heutige Stadtkasse Nutznießer des Pensions-Urteils des Verwaltungsgericht: Schilchers teilweise einbehaltene Pension würde ihm zwar ausbezahlt, aber er müsste die Zahlung direkt an die Stadt weiterleiten.
Allerdings hat bislang kein Zivilgericht und kein Strafgericht ein Verschulden des damaligen Kämmerers festgestellt; das Verfahren müsste insofern noch einmal völlig neu aufgerollt werden. Außerdem würde dadurch ein Nachfolgeprozess gegen den ehemaligen Oberbürgermeister Ingo Lehmann (SPD) entstehen, dem Schilcher am Anfang der Prozesskette den Streit verkündet hatte, nachdem die Stadt ihm gegenüber ebenso verfahren war. Schließlich wäre eine solche Prozessführung gegenüber zwei erklärtermaßen verdienstvollen Mitarbeitern der Stadt geradezu abwegig. Es ist daher anzunehmen, dass beide Seiten zu diesem Thema noch aufeinander zugehen werden, um ein Abdriften in Richtung Groteske zu vermeiden.