• Die Maskenpflicht entfällt für stationäre Patienten und Mitarbeiter
• Maskenpflicht gilt weiterhin für Besucher von Krankenhäusern und Reha-Einrichtungen (voraussichtlich bis 7. April)
• Maskenpflicht gilt weiterhin für Besucher und Patienten von Dialyseeinrichtungen, Schmerztherapie und Einrichtungen für ambulantes Operieren (voraussichtlich bis 7. April)
• Besuche sind nachmittags von 13 bis 19 Uhr möglich, hier muss noch eine FFP2-Maske getragen werden. Bitte schützen Sie Ihre Angehörigen und tragen die Maske auch im Zimmer
• Patienten, die positiv auf das Corona Virus getestet wurden bleiben weiterhin isoliert
Von Kreisbote
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