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Krankenhaus GmbH: Neue Regeln für Besucher und Patienten

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Von: Stephanie Novy

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Krankenhaus Schongau
Ab dem 1. März gelten neue Regelungen in den Krankenhäusern in Schongau und Weilheim. © Kreisbote-Archivfoto: Schorer

Landkreis ‒ In den Krankenhäusern Weilheim und Schongau gelten ab dem 1. März neue Regeln für Besucher und Patienten.

Laut Bayerischem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege sind zum 28. Februar sowohl die Testansprüche nach der Coronavirus-Testverordnung, die Allgemeinverfügung Corona-Schutzmaßnahmen sowie die erste Änderungsverordnung der Schutzmaßnahmenaussetzungsverordnung ausgelaufen. Daraus ergeben sich folgende Änderungen für Patienten und Besucher der Krankenhäuser in Weilheim und Schongau:

• Ab sofort benötigen Patienten keinen Test mehr, wenn Sie ins Krankenhaus kommen. Auch für das Personal und Besucher besteht keine Testpflicht mehr

• Die Maskenpflicht entfällt für stationäre Patienten und Mitarbeiter

• Maskenpflicht gilt weiterhin für Besucher von Krankenhäusern und Reha-Einrichtungen (voraussichtlich bis 7. April)

• Maskenpflicht gilt weiterhin für Besucher und Patienten von Dialyseeinrichtungen, Schmerztherapie und Einrichtungen für ambulantes Operieren (voraussichtlich bis 7. April)

• Besuche sind nachmittags von 13 bis 19 Uhr möglich, hier muss noch eine FFP2-Maske getragen werden. Bitte schützen Sie Ihre Angehörigen und tragen die Maske auch im Zimmer

• Patienten, die positiv auf das Corona Virus getestet wurden bleiben weiterhin isoliert

Von Kreisbote

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