Alle wissenschaftlichen Fakten würden unmissverständlich zeigen, „dass wir uns in einem klimatischen Notstand befinden. In so einem ‚rechtfertigenden Notstand‘ ist das Übertreten von Gesetzen ausdrücklich erlaubt (§34 SGB). Nach meinem Rechtsverständnis erfüllt die Letzte Generation daher die rechtlichen Anforderungen zur kriminellen Vereinigung nach § 129 StGB nicht.“ Winter weiter: „Ich halte den friedlichen Widerstand für eine – leider – inzwischen notwendige Konsequenz aus der Langsamkeit der bisherigen Klimaschutzmaßnahmen der Bundesregierung.“
Im Sommer 2022 habe die Kreisrätin Kontakt zu Mitgliedern der Letzten Generation aufgenommen. „Meine Erfahrungen mit den Aktiven der Letzten Generation decken sich nicht mit dem häufig gezeichneten Bild ideologisch verbohrter Aktivistinnen und Aktivisten.“ Und: „Ich werde auch in Zukunft die Letzte Generation so gut ich kann unterstützen.“
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