Neue Müllmarken: Seit August strikte Umsetzung

Landkreis – Im Mai 2022 hat das Landratsamt an alle Grundstückseigentümer, Wohnungsverwaltungen und sonstigen Berechtigten neue Kontrollmarken für Rest- und Biomüllgefäße versandt. Nach einer Übergangsfrist werden Tonnen ohne die neuen Kontrollmarken oder falsch beklebte Tonnen seit Anfang August nicht mehr entleert.
Aufgrund verstärkter Mitteilungen stellt das Landratsamt nochmals klar: „Bitte achten Sie darauf, dass die Kontrollmarken gut sichtbar außen auf den Deckel des jeweiligen Abfallgefäßes zu kleben sind.“ Besonders wichtig sei, dass die Gefäßart, also Bio- oder Restmüllgefäß, sowie das aufgedruckte Gefäßvolumen mit den vorhandenen Gefäßen übereinstimmt.
Wer als Mieter, Pächter etc. Probleme feststellt, möge sich mit dem Vermieter bzw. der Hausverwaltung in Verbindung setzen. „Nur der Eigentümer, bzw. die Hausverwaltung ist berechtigt, Ersatzmarken anzufordern.“
Für die 1,1-Kubikmeter-Restmüllcontainer gibt es grundsätzlich keine Kontrollmarken. Dies gilt auch für die 240-Liter-Papiertonnen und 1,1-Kubikmeter-Papiercontainer in Weilheim und Schongau.
Die Ansprechpartner im Landratsamt sind erreichbar unter Tel. 0881/681-1388, -1122 und -1380.