- Nur in den Morgen- und Abendstunden
- Auf Nutzpflanzen und Blumen beschränken
Es wird darum gebeten, die Hinweise und Regelungen des örtlich zuständigen Wasserversorgers, meist die jeweilige Gemeinde, zu beachten.
Nähere Auskünfte erteilt Martin Mühlegger Sachbereich 41.4 -Wasserrecht unter Tel. 08861/211-3339 oder E-Mail: m.muehlegger@lra-wm.bayern.de
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Von Kreisbote