„Wir weisen darauf hin, dass dieser Impfstatus nicht mit dem Genesenenzertifikat zu verwechseln ist“, sagt Vogl. „Dieses ist weiterhin nur mit PCR-Testnachweis möglich, dafür ist jedoch keine Impfung notwendig.“
Das Gesundheitsamt im Landratsamt Weilheim-Schongau warnt aufgrund vermehrter Anfragen Bürger davor, online auszuführende Covid19-Tests zu bestellen. „Diese Testnachweise sind unzulässig“, erklärt Vogl vom Gesundheitsamt. „Der Kunde wird hier zur Kasse gebeten für ein wertloses Zertifikat. Die gültigen Bürgertestungen vor Ort dagegen sind kostenlos.“ Bei den im Internet angebotenen Tests werde vor der Kamera oder im Livechat ein Selbsttest durchgeführt, das Ergebnis wird daraufhin nur stichprobenartig überprüft. Zu den genannten Anbietern gehören unter anderem www.dransay.com (Dr. Ansay AU-Schein GmbH) oder www.test-express.de (CliniGo GmbH).
Der rechtliche Hintergrund: Testnachweise erfüllen nur dann die rechtlichen Voraussetzungen (§ 2 Nr. 7 Buchst. c SchAusnahmV i.V.m. § 6 Abs. 1 Nr. 3 TestV), wenn der Leistungserbringer eindeutig nach der Coronavirus-Testverordnung (TestV) tätig wurde: wenn also der Test überprüft wurde. Wenn – wie bei den genannten Anbietern – Ärzte ohne physisch-reale Anwesenheit Durchführung und Ergebnis lediglich stichprobenartig überwachen, genügt dies nicht den rechtlichen Voraussetzungen.
Von Kreisbote
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