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Baugebiet in Peiting: Die sanfte Erpressung

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Von: Johannes Jais

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Flächennutzungsplan Peiting Bauland Heimgartenstraße
Am Ortsrand nördlich der Münchner Straße werden zwei Wiesen als potenzielles Bauland aus dem Flächennutzungsplan für Peiting herausgenommen (Rechteck oben und Streifen rechts). Warum? Damit Ausgleich geschaffen wird für das Wohngebiet Heimgartenstraße II © Marktbauamt

Peiting – Wie eine sanfte Erpressung mag so manchem das vorkommen, was die Regierung von Oberbayern zur angestrebten Entwicklung des Baugebietes Heimgartenstraße im Süden Peitings verlangt. Dieses Quartier mit den 20 Parzellen könne nur dann realisiert werden, wenn woanders in Peiting zwei potenzielle Baufelder aus dem Flächennutzungsplan herausgenommen werden, beschrieb Bürgermeister Peter Ostenrieder die Forderung der Landesplanungsbehörde.

Bei einer Gegenstimme haben die Gemeinderäte die Einwände zur Kenntnis genommen und den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Heimgartenstraße II abgesegnet. Dabei setzt sich der Markt Peiting in der Abwägung auch mit dem so genannten „Zielkonflikt“ zwischen Bauland ausweisen und Flächen sparen auseinander.

Bei dem Baugebiet Heimgartenstraße II handelt es sich um das letzte Areal mit Einzel- und Doppelhäusern, das für mindestens fünf bis zehn Jahre in Peiting ausgewiesen werde. Wenn der Bebauungsplan für die Heimgartenstraße in Kraft trete, werde man vorrangig bzw. ausschließlich potenzielle Wohnbauflächen im Innenbereich unterstützen.

Gewiss verfüge der Markt Peiting flächenmäßig über Potenzial in der Innenentwicklung. Doch diese Flächen, die teilweise seit Jahren oder gar Jahrzehnten Baurecht haben, seien in Privatbesitz. Des Weiteren gebe es Flächen, die – baurechtlich komplizierter – dem „Außenbereich im Innenbereich“ zugeordnet werden. Auch diese seien im Privatbesitz. Man wolle aber gezielt in nächster Zeit die Eigentümer anschreiben, was mit den Flächen geschehen soll und ob evtl. Verkaufsbereitschaft besteht. Im Rathaus ist dafür der Begriff „Aktivierungsstrategie“ geprägt worden.

Herausnehmen

In der Abwägung zum Einwand der Regierung heißt es auch: Dem Markt Peiting sei bewusst, dass dennoch viele Entwicklungsflächen im Geltungsbereich des Flächennutzungsplanes vorhanden seien, die derzeit nicht oder nicht vorrangig an der Reihe sind. Um einem so genannten Zielkonflikt im Landesentwicklungsplan entgegenzuwirken, nehme man nicht verfügbare Bereiche aus dem Flächennutzungsplan heraus.

Konkret handelt es sich dabei um zwei Flurnummern nördlich der Münchner Straße. Die erste Teilfläche, eine Wiese nördlich des Sandgruben-Wohngebiets, hat knapp 12.000 Quadratmeter. Der zweite, ein Streifen auf der Ostseite des Sandgruben-Wohnquartiers, misst 6.300. Dort ist eine bauliche Entwicklung in den kommenden fünf bis zehn Jahren nicht absehbar.

Bürgermeister Peter Ostenrieder präzisierte, warum die Regierung von Oberbayern auf die Rücknahme an anderer Stelle pocht, wenn die Gemeinde an der Heimgartenstraße das Baugebiet mit 20 Parzellen voranbringt. Dieses Gebiet im Süden sei nämlich im Flächennutzungsplan der Gemeinde zunächst gar nicht vorgesehen gewesen.

Herbert Salzmann, Fraktionssprecher der SPD, war dafür, „da nicht nachzugeben“. Peiting solle sich als Kommune beim Bauland nicht beschränken. Franz Seidel, Fraktionsvorsitzender der Bürgervereinigung, formulierte es so: Bei den Potenzialflächen für eine Bebauung am Ortsrand (Sandgrubenstraße) habe man sich schon was gedacht. Darum sollte man das so belassen.

Bürgermeister Ostenrieder bat darum, „die Kirche im Dorf zu belassen“. Wenn der Markt Peiting keinen Ausgleich schaffen und die Flächen an der Sandgrube nicht herausnehmen würde aus dem Flächennutzungsplan, „dann bekommen wir das an der Heimgartenstraße nicht“.

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