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Peiting – Peitings Bürgermeister Peter Ostenrieder blickte dem Termin am heutigen Dienstagvormittag vor dem Münchner Verwaltungsgericht erwartungsvoll entgegen, schilderte er vorab. Dabei ging es darum, ob die Gemeinde die zwei Bürgerbegehren gegen den Bau des V-Baumarkts am Zeißlerweg im vergangenen Jahr fälschlicherweise hatte abblitzen lassen. Die Gegner des Projekts hatten geklagt. Doch am Ende durften sich Ostenrieder, Verwaltung und Gemeinderat weitgehend bestätigt fühlen.
Ein Urteil erging am Dienstag noch nicht, die Gemeinde habe die Bürgerbegehren seiner Auffassung nach im Ergebnis aber zurecht nicht zugelassen, kündigte das Gericht an. Beim ersten Bürgerbegehren sah es die Fragestellung als zum damaligen Zeitpunkt bereits überholt und damit auf ein rechtswidriges Ziel gerichtet an. Beim zweiten folgte es dem Bescheid der Gemeinde, die eine fehlende stoffliche Einheit monierte. Diese sei aber vonnöten, um einer Manipulations- oder Missbrauchsgefahr vorzubeugen.
Der Bauantrag soll nun am kommenden Dienstag im Bauausschuss behandelt werden, hatte Ostenrieder bereits vor der Verhandlung verlauten lassen.
Rasso Schorer