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Burggen – Der heutige Tag sollte Klarheit darüber bringen, ob die Burggener schon weit vor regulärem Ablauf der Amtszeit Josef Schusters erneut einen Bürgermeister wählen müssen. Doch nun geht das Warten weiter.
Die Kommunalaufsicht des Landratsamts hatte die Burggener Bürgermeisterwahl vom März für ungültig erklärt, Schuster ging dagegen an. Für den heutigen Dienstagvormittag war eine Sitzung des Bayerischen Verwaltungsgerichts in München angesetzt, letzte Woche aber verschoben worden. Als Grund nennt Hans Rehbehn, Pressesprecher des Landratsamts, die derzeitige Corona-Lage. Ein neuer Termin steht noch nicht fest.
Im Mittelpunkt steht ein zwei Tage vor der Wahl erschienenes Mitteilungsblatt. In dessen Erscheinen hatte die Kommunalaufsicht einen Verstoß gegen das Neutralitätsgebot erkannt.