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Schongau – Nicht „quer“, sondern „klar“ wollen sie denken, die Demonstranten, die sich am Donnerstag mit Spruchbannern und Schildern gegen die Maskenpflicht positionierten. Vor allem, dass sie sich dafür den Platz vor der Realschule aussuchten, steht in der Kritik. Diese zielt auch auf das Landratsamt als zuständige Genehmigungsbehörde ab. Dort sieht man sich die Hände gebunden.
Bereits im Oktober waren zwölf schwarz gekleidete Erwachsene mit Schildern auf dem Schulzentrum aufgefallen. Weil das nicht angemeldet war und sich die Teilnehmer vermummten, ermittelte die Abteilung Staatsschutz der Kripo Weilheim wegen des Verdachts auf ein Verstoß gegen das Versammlungsgesetz.
Vor der jetzigen Demo, die schon im Vorfeld bekannt gemacht worden war, meldete sich Bürgermeister Falk Sluyterman via Facebook zu Wort. Er sei auch dann ein Verfechter der Meinungs- und Versammlungsfreiheit, wenn es um Meinungen geht, die er für abstrus hält. Nicht hinnehmbar sei das Instrumentalisieren „unserer Kinder“. Auf seine Bedenken gegen den Schauplatz der Demo sei das Landratsamt nicht eingegangen. Er rief Schüler und Eltern dazu auf, die Demonstration zu ignorieren. „So, wie sie die Gesundheit von uns allen ignorieren. Denkt an Eure Gesundheit und an die Eurer Mitmenschen und an den Schutz Eurer Familien!“
Inhaltlich in eine ähnliche Richtung, dabei aber in noch schärferem Ton, äußerte sich Landtagsabgeordneter Andreas Krahl (Grüne) am Freitag: Leuten, „die sich nicht scheuen, gemeinsam mit Reichsbürger*innen und Nazis zu marschieren“, sei es erlaubt worden, vor der Realschule zu demonstrieren, wandte er sich in einem offenen Brief an Landratsamt und Landrätin Andrea Jochner-Weiß. Er hätte erwartet, dass der Demonstration ein anderer Platz zugewiesen werde. Kinder und Jugendliche seien „eingeschränkt, gefährdet und verletzt worden“. Von Personen „ganz in schwarz gekleidet, Kapuzen und Hüte tief ins Gesicht gezogen“.
Es wäre eine kluge Entscheidung gewesen, diese Demonstration inmitten von Kindern und Jugendlichen nicht zu gestatten und den Demonstrant*innen einen anderen Ort zuzuweisen.
Zu Verletzungen sei ihm überhaupt nichts bekannt, erklärt Toni Müller von der Schongauer Polizei auf Anfrage. Während der Versammlung seien deren Teilnehmer weder schwarz gekleidet noch vermummt gewesen. Eine einzelne Mutter habe sich hernach an die Polizei gewandt, weil eine schwarz gewandete Frau ihr Kind angesprochen habe.
In die Wahl des Ortes kann nur eingegriffen werden, wenn Sicherheit und Ordnung in Gefahr sind.
Die Sicht des Landratsamts stellt dessen Pressesprecher Hans Rehbehn dar: Aufgrund des Selbstbestimmungsrechts könne der Veranstalter einer Demo deren Ort frei wählen. Ein Auflagenbescheid sei möglich, wenn Sicherheit und Ordnung in Gefahr sind – das sah das Landratsamt hier nicht als gegeben an.