Weil aber im südlichen Bereich bereits Wölfe gesehen wurden und auch da Schäden für Landwirte bzw. Tierhalter zu befürchten sind, soll das Landratsamt Weilheim-Schongau aufgefordert werden, Flächen im Landkreis Weilheim-Schongau in die Anlagen der Bayerischen Wolfsverordnung (kurz BayWolfV) aufzunehmen. Beim Beschluss gab es drei Gegenstimmen aus den Reihen der Grünen und der ÖDP.
Gemeinderat Andreas Barnsteiner (Bürgervereinigung) hatte eine Resolution zur Regulierung der Wolfspopulation beantragt. Ein solcher Eingriff wird von mehreren Gemeinden unterstützt: im Landkreis Garmisch-Partenkirchen, aber auch in der Nachbargemeinde Böbing, wo sich der Gemeinderat wegen der Nähe zum Nachbarlandkreis zu einem Beschluss veranlasst sah.
Es gehe nicht darum, Tiere auszurotten, erklärte Barnsteiner, der auch Vorstand beim Bauernverband in Peiting ist. Doch müsse die Kulturlandschaft, die in mehreren Jahrhunderten von Bauern geschaffen worden sei, bewahrt werden mitsamt ihren Weideflächen.
Marion Gillinger (ÖDP) war dagegen, dass im Peitinger Gemeinderat so eine Resolution verabschiedet wird. Schon jetzt sei es möglich, auffällige Tiere „der Natur zu entnehmen“. Seit Mai ist eine Verordnung in Kraft, wonach Landratsämter regional entscheiden können, einen Wolf zu schießen. Dabei ist der Schutz des Menschen ebenso ein Kriterium wie das Abwenden wirtschaftlicher Schäden, wenn z.B. der Wolf ein Nutztier in nicht schützbaren Weidegebieten verletzt oder tötet.