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Wolf und Weidegebiete beschäftigen Peitinger Gemeinderat

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Von: Johannes Jais

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Blick über Wiesen hinüber zur bewaldeten Ammerschlucht (zwischen Peiting und Böbing). In beiden Gemeinden wird die Forderung laut Flächen in die Anlage zur Wolfsverordnung aufzunehmen.
Blick über Wiesen hinüber zur bewaldeten Ammerschlucht (zwischen Peiting und Böbing). In beiden Gemeinden wird die Forderung laut Flächen in die Anlage zur Wolfsverordnung aufzunehmen. © Jais

Peiting – Nun haben auch die Peitinger Gemeinderäte sich mit dem Wolf befasst. Und sie haben dazu einen Beschluss gefasst. Der ist an das Landratsamt gerichtet. An die Behörde wird die Bitte gerichtet, sich beim Umweltministerium dafür einzusetzen, dass auch im Landkreis Weilheim-Schongau entsprechende Flächen als nicht schützbare Weidegebiete in die Bayerische Wolfsverordnung aufgenommen werden.

Beim Umweltministerium sind die nicht schützbaren Weidegebiete und die „nicht zumutbar zäunbaren naturräumlichen Untereinheiten“ per Rechtsverordnung Anfang Mai festgelegt. Darin werden Flächen in den Gebieten Oberallgäu, Ostallgäu, Garmisch-Partenkirchen, Bad-Tölz-Wolfratshausen, Miesbach, Rosenheim, Traunstein und im Berchtesgadener Land aufgelistet. Allerdings sind da keine Flächen im Landkreis Weilheim-Schongau berücksichtigt.

Weil aber im südlichen Bereich bereits Wölfe gesehen wurden und auch da Schäden für Landwirte bzw. Tierhalter zu befürchten sind, soll das Landratsamt Weilheim-Schongau aufgefordert werden, Flächen im Landkreis Weilheim-Schongau in die Anlagen der Bayerischen Wolfsverordnung (kurz BayWolfV) aufzunehmen. Beim Beschluss gab es drei Gegenstimmen aus den Reihen der Grünen und der ÖDP.

Gemeinderat Andreas Barnsteiner (Bürgervereinigung) hatte eine Resolution zur Regulierung der Wolfspopulation beantragt. Ein solcher Eingriff wird von mehreren Gemeinden unterstützt: im Landkreis Garmisch-Partenkirchen, aber auch in der Nachbargemeinde Böbing, wo sich der Gemeinderat wegen der Nähe zum Nachbarlandkreis zu einem Beschluss veranlasst sah.

Es gehe nicht darum, Tiere auszurotten, erklärte Barnsteiner, der auch Vorstand beim Bauernverband in Peiting ist. Doch müsse die Kulturlandschaft, die in mehreren Jahrhunderten von Bauern geschaffen worden sei, bewahrt werden mitsamt ihren Weideflächen.

Marion Gillinger (ÖDP) war dagegen, dass im Peitinger Gemeinderat so eine Resolution verabschiedet wird. Schon jetzt sei es möglich, auffällige Tiere „der Natur zu entnehmen“. Seit Mai ist eine Verordnung in Kraft, wonach Landratsämter regional entscheiden können, einen Wolf zu schießen. Dabei ist der Schutz des Menschen ebenso ein Kriterium wie das Abwenden wirtschaftlicher Schäden, wenn z.B. der Wolf ein Nutztier in nicht schützbaren Weidegebieten verletzt oder tötet.

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