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Bayern - Im ganzen Freistaat haben Schuhgeschäfte wieder geöffnet. Wie der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschied, gehörten Schuhe zur Grundversorgung.
Nach Rücksprache mit dem Handelsverband dürfen Schuhhändler seit heute öffnen. Sogenannte Mischbetriebe, wie Sportgeschäfte, die nicht ausschließlich Schuhe anbieten, sollten bei einer Öffnung auch wirklich nur Schuhe verkaufen. Eine genaue Regelung dazu gibt es allerdings noch nicht.
„Heute in der Früh kam der Anruf“, bestätigt das Schuhhaus Lacher in Sonthofen, „das war für uns selber überraschend.“ Der große Andrang sei bisher aber ausgeblieben: „Die Leute wissen ja noch gar nichts.“
Bei befragten Passanten bestätigte sich diese Annahme. „Ich habe erst im Vorbeigehen gesehen, dass der Schuhladen offen hat und bin gleich hinein,“ meinte eine Dame, wirklich notwendig sei der Schuhkauf aber nicht gewesen, „einfach ein Schnäppchen!“ Warum nun Schuhe zum Grundbedarf gezählt würden und Kleidung nicht, verstehe sie zwar nicht, aber mit ihrem Einkauf wolle sie den Einzelhandel „unterstützen.“
Wie lange die Freude währt, bleibt jedoch unklar. Der Handelsverband rechnet indes damit, dass die Infektionsschutzmaßnahmen bald wieder verschärft werden könnten und die Geschäfte wieder schließen müssen.