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Oberallgäu – Ab sofort gilt für alle Besucherinnen und Besucher im Landratsamt und seinen Außenstellen die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske – also einer FFP2-Maske oder einer sogenannten OP-Maske.
Persönliche Vorsprachen in der Behörde sollen bis zum Ende des Lockdowns nach Möglichkeit nur erfolgen, wenn die persönliche Präsenz in der Behörde unvermeidbar ist. Es wird nochmals darum gebeten, Anliegen per Telefon oder E-Mail mit den dafür zuständigen Stellen zu klären oder telefonisch Termine zu vereinbaren. Ansprechpartner für die verschiedenen Anliegen finden sich auf der Internetseite der Kreisverwaltung: www.oberallgaeu.org
Kfz-Zulassung: den Bürgerservice Zulassung betreffend gibt es auf der Amts-Homepage die Möglichkeit, unter „Wunschtermin“ (siehe roter Balken unten) auch online Termine zu vereinbaren und über das dortige „Bürgerservice-Portal“ Zulassungsdienstleistungen online abzuwickeln.