„Am 18. Mai 2020 eröffnete das neue Wertstoffzentrum in Sonthofen, seitdem kämpfe ich um einen Stellplatz für benachteiligte Menschen“, so Peter Götz in seinem Brief. Am Anfang sei ein Behindertenstellplatz, mit einem Schild an der Wand neben dem Kaufhaus-Eingang gekennzeichnet, installiert worden, der aber „ständig als Stellplatz für einen Großmüllbehälter missbraucht“ worden sei.
„Im November 2020 wurde, auf mein Drängen hin, vom ZAK endlich ein Hinweisschild mit entsprechender Bodenmarkierung auf der gegenüberliegenden Seite des vorherigen Stellplatzes genehmigt,“ beschreibt Götz. Der Parkplatz sei dann aber mit einem dem Verkehrsschild „Absolutes Haltverbot“ versehen worden und werde nun für den Transporter des ZAK Kaufhauses genutzt. Daher sei nun erneut ein neuer Behindertenstellplatz „zwar mit Schild, aber ohne Bodenmarkierung“ geschaffen worden.
„Die Markierung müsste laut DIN 18040-2 (4.2.2 PKW-Stellplätze) mindestens 500cm lang und 350cm breit sein“, weiß Götz. Außerdem würde auch der neue Behindertenstellplatz „leider wieder zweckentfremdet und als Verkaufs- und Abstellfläche für das Kaufhaus genutzt.“
Thomas Settele, Sprecher des ZAK in Sonthofen, betonte, dass speziell am Wertstoffzentrum Sonthofen auf das Thema „Barrierefreiheit“ große Rücksicht genommen werde. Die Schaffung des Behindertenstellplatz sei „auf Anregung und in Abstimmung mit Herrn Götz vom VdK, Ortsverband Sonthofen“ im Zuge der Baufertigstellung erfolgt.
„Seit der Eröffnung des Wertstoffzentrums in Sonthofen, achtet der ZAK auf barrierefreie Erreichbarkeit und größtmögliche Kundenfreundlichkeit. Dafür stehen auch alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des ZAK und seiner beauftragten Unternehmen“, so Settele und weiter: „Was die Auszeichnung eines ordnungsgemäßen Stellplatzes für Menschen mit Beeinträchtigung betrifft, so wurde im Zuge des praktischen Betriebes, der dafür vorgesehene Stellplatz ausschließlich für dessen Optimierung nochmals verändert.
Die nun umgesetzte Lösung ist unmittelbar am Eingang zum Kaufhaus gewählt, ohne das hier Gefahrenpotential durch den Besucherstrom ausgeht. Es müssen nun keine Verkehrswege mehr überquert werden, noch entstehen durch den neuen Stellplatz Verkehrsbehinderungen. Der Stellplatz ist von Beginn an mit einem Schild gekennzeichnet, die Auszeichnung der Stellfläche konnte witterungsbedingt noch nicht stattfinden, da für die Bodenmarkierarbeiten entsprechende Temperaturen notwendig sind. Diese werden, sobald es witterungsbedingt möglich ist, stattfinden.“
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