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Auch Silvester wird in diesem Jahr anders als gewohnt. Aufgrund der Corona-Pandemie gelten strenge Regeln zum Jahreswechsel. Wir geben einen Überblick zu Silvester während dem Lockdown:
Mit wie vielen Personen darf ich Silvester feiern?
Für Silvester sind – im Gegensatz zu den Weihnachtstagen - keine Sonderregelungen für private Treffen vorgesehen. Es dürfen sich maximal fünf Personen aus zwei Hausstände treffen. Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgezählt.
Darf ich an Silvester ein Feuerwerk abbrennen?
Es ist untersagt, auf öffentlichen oder publikumsträchtigen Plätzen Feuerwerkskörper mit sich zu führen oder abzubrennen. Auch der Verkauf von Feuerwerkskörpern (Kategorie F2 im Sinne von §3a Sprengstoffgesetz) ist untersagt. Das Zünden von bereits gekauften Feuerwerken vom Balkon oder heimischen Garten ist nicht verboten, solange es sich um ein Privatgrundstück handelt. Aber es müssen die Regelungen der einzelnen Städte beachtet werden. Außerdem bittet die Regierung auf private Feuerwerke zu verzichten, um die Krankenhäuser durch mögliche Verletzungen nicht zusätzlich zu belasten.
Gilt die nächtliche Ausgangssperre auch an Silvester?
Die bayernweite nächtliche Ausgangssperre von 21 Uhr bis 5 Uhr gilt auch an Silvester und Neujahr. Das Abbrennen von Pyrotechnik stellt keinen unabweisbaren Grund dar, die Wohnung zu verlassen. Das Antreten des Heimwegs von einem fremden Haushalt zählt nicht als Grund nach 21 Uhr unterwegs zu sein.
Wo finde ich weitere Informationen?
Das Bayerische Innenministerium beantwortet auf folgender Seite häufige Fragen zu den aktuellen Infektionsschutzmaßnahmen: www.corona-katastrophenschutz.bayern.de/faq