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Landkreis - Der Vorstand des Bayerischen Fußball-Verbandes (BFV) hat infolge des bis mindestens 14. Februar verlängerten Lockdowns beschlossen, dass der „allgemeine Wettkampf-Spielbetrieb pandemiebedingt ab dem 1. Februar bis auf Weiteres ausgesetzt wird“
Dieser formale Beschluss hat zur Folge, dass die noch offenen Sperren von Spielern sowie die sechsmonatige Inaktivitäts-Frist für Spieler bei einem Vereinswechsel unterbrochen werden. Endpunkt der Aussetzung wird der Tag sein, an dem der Vorstand die Fortsetzung des allgemeinen Spielbetriebes beschließt. Aufgrund der staatlichen Corona-Verfügungen bleiben bei Spieler-Wechsel aufgrund von Inaktivität die Zeiträume vom 13. März bis 29. Juli 2020 (Lockdown I) sowie vom 2. bis 30. November 2020 (Lockdown II) und neuerdings ab 1. Februar unberücksichtigt. Bei Transfers kommt die Zeit der Inaktivität nur dann zum Tragen, wenn ein Spieler die Freigabe des abgebenden Vereins nicht erhält. Wechseln kann er trotzdem, allerdings darf er dann innerhalb der vergangenen sechs Monate (ohne die ausgenommenen Zeiträume) kein Spiel bestritten haben.
Roland Halmel