„Wir müssen derzeit eine Priorisierung vornehmen und uns auf Risikopatienten und vulnerable Gruppen, wie Personen in Alten- und Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen für Menschen mit Behinderung und Krankenhäuser fokussieren“, erläutert Frey den Strategiewechsel.
Das Gesundheitsamt versucht auch weiterhin, die Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen, Kindertagesbetreuungen und Gemeinschaftsunterkünfte zu betreuen. Alle anderen betroffene Personen werden über die Homepage des Landratsamts (www.lk-starnberg.de/corona) zum weiteren Vorgehen bei Erkrankung und bei engem Kontakt mit Infizierten informiert.
Nach den geltenden Regelungen müssen sich alle Personen, die positiv auf das Coronavirus getestet wurden – unabhängig ob mit Selbst-, Schnell- oder PCR-Test – unverzüglich in häusliche Quarantäne begeben, auch wenn das Gesundheitsamt keinen Kontakt mit diesen aufgenommen hat. Die Quarantäne dauert zehn Tage nach Erhalt des positiven Befundes (Tag eins ist der Tag nach der Testung). Eine Freitestung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Wie das Landratsamt weiter mitteilt, müssen positiv getestete Bürger aufgrund der gegebenen Umstände fortan ihre engen Kontaktpersonen selbst ermitteln und diese auch selbst verständigen.