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Gauting - Am vergangenen Sonntag, 7. Februar, um 01.05 Uhr, befuhr ein 45-Jähriger mit seinem Pkw die Münchener Straße in Gauting. Der Fahrer wurde einer Verkehrskontrolle unterzogen, nachdem festgestellt wurde, dass dieser Schlangenlinien fuhr
Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass der Fahrzeugführer so stark alkoholisiert war, dass er keinen Atemalkoholtest durchführen konnte. Deshalb wurde eine Blutentnahme durchgeführt und der Verkehrsteilnehmer durfte seine Fahrt nicht fortsetzen. Im weiteren Verlauf konnten die eingesetzten Beamten feststellen, dass der Verkehrsteilnehmer nicht im Besitz eines Führerscheines ist.
Außerdem bestanden für den Pkw-Fahrer zwei offene Fahndungen. Zum einen war ein Haftbefehl, ebenfalls aufgrund Fahrens unter Alkoholeinfluss des Verkehrsteilnehmers zu vollstrecken. Der Pkw-Fahrer hatte außerdem die Kraftfahrzeugsteuer nicht gezahlt, weshalb der Pkw entstempelt wurde. Den 45-Jährigen erwartet nun eine Anzeige wegen Fahrens unter Alkoholeinfluss und Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Da der Verkehrsteilnehmer angab zu dieser Zeit von einer Geburtstagsfeier nach Hause zu fahren, droht ihm zusätzlich eine Anzeige nach dem Infektionsschutzgesetz.
Kreisbote