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Der Bundesrat hat am Montag, 18. Januar, das Gesetz zur Ausweitung des Anspruchs auf Kinderkrankengeld vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie verabschiedet. Damit ist der Weg für zusätzliche sogenannte Kinderkrankentage für gesetzlich versicherte Familien zur Betreuung ihrer Kinder frei. Der Anspruch auf Krankengeld besteht im Jahr 2021 nun für jedes Kind pro Elternteil für 20 Arbeitstage, für Alleinerziehende für bis zu 40 Arbeitstage. Dies gilt rückwirkend ab 5. Januar 2021
Der Anspruch besteht auch, wenn das Kind nicht erkrankt ist, sondern wenn die Kinderbetreuung zu Hause erforderlich wird, weil die Kinderbetreuungseinrichtung Corona-bedingt geschlossen ist oder nicht betreten werden darf, wenn Betriebsferien aus Gründen des Infektionsschutzes behördlich angeordnet oder verlängert werden oder der Zugang zum Kinderbetreuungsangebot eingeschränkt wird. Auch wenn die Arbeit grundsätzlich im Homeoffice erbracht werden kann, besteht trotzdem ein Anspruch auf das Kinderkrankengeld. Ersetzt werden sollen wie beim regulären Krankengeld bis zu 90 Prozent des Nettogehalts.
Mit dem Beschluss „haben Eltern von kleinen Kindern nun Klarheit. Sie können ihre Kinder zu Hause betreuen, ohne dafür ganz auf Einkommen verzichten zu müssen. Auf diese Weise schaffen wir auch in Bayern eine weitere Möglichkeit für die Kinderbetreuung, neben den privat organisierten Betreuungsgruppen und der Notbetreuung in den Kitas. Es ist weiterhin wichtig, dass die Notbetreuung das letzte Mittel sein muss, und zwar für die Eltern, die die Betreuung ihrer Kinder auf gar keine andere Weise sicherstellen können“, freut sich die bayerische Familienministerin Carolina Trautner.
Kreisbote