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- vonFlorian Ladurnerschließen
Landkreis - Am heutigen Montag, 8. März, tritt die 12. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in Kraft. In der neuen Verordnung sind viele Maßnahmen und Regelungen inzidenzabhängig, so dass man ab jetzt die 7-Tage-Inzidenz genau im Auge behalten muss. Nachdem die 7-Tage-Inzidenz für den Landkreis Starnberg in der letzten Zeit konstant unter 50 lag können ab sofort Geschäfte und Museen öffnen sowie kontaktfreier Sport im Freien stattfinden.
„Ich sehe die inzidenzabhängigen Regeln mit gemischten Gefühlen. Auch bei uns macht sich das Mutationsgeschehen deutlich bemerkbar. Jetzt ist es gerade so, dass man in Starnberg Einkaufen kann, anderswo nicht. Das kann sich mit dem aktuellen staatlichen Regelwerk immer wieder rasch ändern; ich hoffe, dass dieses Regelwerk damit auch wirklich der Praxis gerecht wird und wir nicht ständig ein Auf und Zu und Auf und Zu erleben! Ich freue mich wirklich, dass unsere Geschäfte nun öffnen dürfen und es auch sonst wieder eine Menge mehr an Freiheiten gibt. Gerade der Einzelhandel hat viel in Hygienekonzepte investiert. Dort findet auch nicht das Infektionsgeschehen statt. Genau deshalb heißt es auch gemeinsam dafür zu sorgen, dass wir das Erreichte nicht auf’s Spiel setzen. Gerade im Freizeitverhalten und bei privaten Kontakten sollte man sich wirklich weiter disziplinieren und die schon gewohnten Abstands- und Hygieneregeln einhalten, so Landrat Stefan Frey.
Kreisbote