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Ratten an der Würm

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An der Würm in Gräfelfing gab es schon immer Enten, Ratten und auch sonstiges Getier. Diese sind aber nicht geblieben, sondern immer wieder weggezogen. „Das gehört dazu wenn man am Ufer lebt, daran würde sich auch niemand stören.“ Aber nicht in dieser Anzahl, so ein verärgerter Anwohner, dessen Grundstück an der Stefanusstraße direkt an die Würm grenzt.

Zur Vorgeschichte: Seit Jahren füttert eine Gräfelfingerin auf der gegenüberliegenden Seite der Würm Enten mit kiloweise Brot und anderen Essensresten. Nicht gefressenes Brot zog Ratten an, die sich schnell vermehrten. Der betroffene Nachbar blickt direkt auf das gegenüberliegenden Grundstück und beobachtet täglich die Rattenansammlungen. Nach den Fütterungszeiten suchen Ratten wie auch Enten sein Grundstück auf. Abgesehen von der „hygienischen Katastrophe, unterminieren die Ratten auch noch mein Ufer“. Dies sei zu allem Übel schon mehrfach eingebrochen, beklagt sich der Anwohner. Zu Spitzenzeiten halten sich neben den Ratten auch noch bis zu 30 Grauenten in dem Garten auf. „Wenigsten bewegen sich sie nur in einem bestimmten Bereich und spazieren nicht durch den ganzen Garten.“ Inzwischen hilft er sich selbst mit Schlagfallen: „Die sind immer ganz gut bestückt.“ CSU-Gemeinderat Walter Wüster wandte sich deshalb vor zwei Jahren erstmals an die Gemeinde, da sich die „Population der Ratten für die Anlieger zu einer nicht mehr tragbaren Situation entwickelt“, wie es in dem Antrag von 14. November 2007 heißt. Trotz eines Verbotsschildes änderte sich nichts an der Situation zumal besagte Bürgerin seitdem die Tiere auf ihrem Privatgrund füttert. Hier hat die Gemeinde keine rechtliche Handhabe. Ende April diesen Jahres forderte Wüster die Gemeindeverwaltung erneut auf, sofortige Abhilfe zu schaffen. Durch die nicht artgerechte Fütterung sei es bereits zu Missbildungen bei Enten und anderen Tieren gekommen. Die einzige Möglichkeit das Problem zu bekämpfen sieht Sabine Strack vom Ordnungsamt durch das Bundesinfektionsschutzgesetz. Die Nagetiere sind Hygieneschädlinge, die gefährliche Infektionskrankheiten übertragen können. Das Infektionsschutzgesetz schreibt deshalb vor, dass bei begründeter Gefahr die zuständige Behörde, in dem Fall das Landratsamt, zu ihrer Bekämpfung die erforderlichen Maßnahmen anzuordnen hat. Gemeinderätin Brigitte Braun (CSU) wies darauf hin, dass die Rattenverseuchung auf den benachbarten Grundstücken nicht haltbar ist. In der jüngsten Sitzung des Hauptausschusses beschlossen die Räte einstimmig, rechtliche Schritte in Zusammenarbeit mit dem Landratsamt zu prüfen. „Wir haben das Landratsamt bereits angeschrieben“, so Strack, „und warten auf Rückmeldung“. Bis dahin wird die Gemeinde selbst aktiv und führt Maßnahmen zur Rattenbekämpfung durch. Mittels Köderstationen will man die schwer zu überlistenden Nagetiere bekämpfen, so Strack. Die Kosten hierfür belaufen sich auf 900 Euro. Dies sei aber auch keine nachhaltige Lösung. Darüber hinaus wurde die bekannte Bürgerin appellativ von der Gemeinde angeschrieben.

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