Kinder auf richtiges Verhalten hinzuweisen
an Schulbusstellen für Ordnung zu sorgen
gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern durch ihre Warnkleidung und mit der Winkerkelle auf deren besondere Sorgfaltspflichten gegenüber Kindern hinzuweisen.
Mehrmals betonte der Polizist dabei auch, dass das Regeln des Verkehrs ausnahmslos der Polizei vorbehalten sei und explizit nicht zu den Aufgaben eines Schulweghelfers gehöre, wenn sie aktiv ins Verkehrsgeschehen eingreifen würden.
Nach Beendigung des theoretischen Teils ging es für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer raus auf die Straße zur Bushaltestelle Parkstraße und somit zum praktischen Teil seines Unterrichts.
Dort erklärte er den zukünftigen Schulweghelfern wie und wann bei der entsprechenden Lücke von herannahenden Fahrzeugen das Betreten einer Straße mit den Schulkindern üblicherweise von statten gehen sollte. Unter anderem erläuterte der Jugendverkehrserzieher, beispielhaft anhand eines heranfahrenden Pkw´s, bei welchen Entfernungen es Sinn machen würde, den Schülern die Querung der Straße gefahrlos zu ermöglichen.