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Region - Ab kommenden Montag, 22. Februar, können die Kindertageseinrichtungen und die Kindertagespflegestellen in Bayern den eingeschränkten Regelbetrieb wieder aufnehmen. In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer 7-Tages-Inzidenz von über 100 ist dies jedoch nicht möglich. Dort soll weiterhin wie bisher auch eine Notbetreuung angeboten werden. Liegt die 7-Tages-Inzidenz unter 100 können grundsätzlich alle Kinder ihre Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle wieder besuchen.
Laut Bayerischen Familienministerium bleibt es aber Eltern freigestellt, ob sie ihre Kinder - aus Gründen des Infektionsschutzes - zu Hause betreuen möchten.
Gesundheitsschutz hat weiterhin oberste Priorität
Ziel des Ministeriums bleibt auch im eingeschränkten Regelbetrieb der Gesundheitsschutz der Beschäftigten der Kindertageseinrichtungen. Diese können sich erneut in Reihentestungen auf das Coronavirus testen lassen. Außerdem halten die kommunalen Testzentren bestimmte Time-Slots für Beschäftigte in der Kindertagesbetreuung bereit. Sobald in Deutschland auch Antigen-Schnelltests für Selbsttestungen zugelassen sind, wird der Freistaat den Beschäftigten in der Kindertagesbetreuung zweimal wöchentlich eine kostenfreie Selbsttestung ermöglichen. Zudem wird den Beschäftigten in den Kindertageseinrichtungen, den Kindertagespflegestellen und den Heilpädagogischen Tagesstätten empfohlen, medizinische Masken („OP-Masken“) zu tragen. Dafür erhalten die Beschäftigten 20 medizinische Masken pro Person kostenfrei vom Freistaat.
Gruppenbetreuung, kranke Kinder weiterhin ohne Zugang
Auch im eingeschränkten Regelbetrieb gelten klare Schutz- und Hygienevorgaben entsprechend des Rahmenhygieneplans für die Kindertagesbetreuung und Heilpädagogische Tagesstätten. So müssen die Kinder beispielsweise weiterhin in festen Gruppen betreut werden. Kranke Kinder in reduziertem Allgemeinzustand mit Fieber, starkem Husten, Hals- oder Ohrenschmerzen, Bauchschmerzen, Erbrechen oder Durchfall haben wie sonst auch weiterhin keinen Zugang zur Kindertagesbetreuung.
Der pauschale Beitragsersatz für Kinder, die weiterhin zuhause betreut werden oder für die die Notbetreuung höchstens an fünf Tagen beansprucht wurde, bleibt für Februar, trotz der Rückkehr in den eingeschränkten Regelbetrieb, bestehen. Auch für März soll es einen pauschalen Beitragsersatz geben, sofern die Notbetreuung nur an maximal fünf Tagen in Anspruch genommen wurde.
Kreisbote