Die Polizei ruft Sie niemals unter der Notrufnummer 110 an!
Beenden sie im Zweifelsfall das Gespräch schnellstmöglich, ohne persönliche Daten bzw. Informationen über vorhandene Wertgegenstände oder Bargeld preiszugeben!
Gehen Sie nicht auf Forderungen zur Überweisung oder Übergabe von Geldbeträgen ein!
Die echte Polizei oder Staatsanwaltschaft fordert niemals Bargeld, Überweisungen oder Wertgegenstände von Ihnen, um Ermittlungen durchzuführen!
Rufen Sie im Zweifelsfall die Polizei unter einer dem Telefonbuch entnommenen Telefonnummer an, in eiligen Fällen auch unter der Notrufnummer 110 – benutzen Sie dabei aber nicht die Rückruftaste, sonst landen Sie möglicherweise wieder bei den Betrügern!
Lassen Sie grundsätzlich keine Unbekannten in Ihre Wohnung!
Gesundes Misstrauen ist keine Unhöflichkeit: Fordern Sie von angeblichen Amtspersonen, zum Beispiel Polizisten, den Dienstausweis!
Übergeben Sie niemals Geld oder Wertgegenstände an unbekannte Personen!
Sprechen Sie auch mit Ihren Angehörigen über das Phänomen und warnen Sie sie vor dem Vorgehen der Täter!
Prüfen Sie, ob ein Eintrag Ihrer Telefonnummer in öffentlichen Verzeichnissen wirklich notwendig ist!