- 0 Kommentare
- Weitere
Starnberg - Vor einem Umbau am Fahrzeug sollte man sich damit beschäftigen, ob die Änderungen so überhaupt zulässig sind – auch über die Sinnhaftigkeit sollte man nachdenken, gerade wenn es um sicherheitsrelevante Änderungen geht.
Eine solche Änderung nahm ein 18 Jahre alter Starnberger an seinem Audi A4 vor. Bei einer Kontrolle am gestrigen Mittwoch fiel der Starnberger Polizei auf, dass er das serienmäßige Lenkrad gegen eines aus dem Zubehörhandel hatte. Im Gegensatz zum Serienlenkrad hat das neu eingebaute allerdings keinen Airbag – dementsprechend ist auch in den Zubehörunterlagen vorgegeben, dass es nicht eingebaut werden darf, wenn im Serienzustand ein Airbag vorhanden ist.
Wegen der eigenmächtigen Veränderung ist nun die Betriebserlaubnis des Audi erloschen – der junge Mann musste das Auto abstellen. Er konnte zwar noch am Abend nachweisen, dass er das ursprüngliche Lenkrad wieder eingebaut hat. Die Betriebserlaubnis lebt aber nicht von alleine wieder auf, sondern das muss er bei der Zulassungsstelle beantragen. Außerdem kommt auf ihn ein Bußgeldbescheid in Höhe von 90 Euro zu.
Kreisbote