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2G gilt nicht mehr für Spielwaren- und Bekleidungsgeschäfte

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Kunde kauft ein
Ab sofort können auch Ungeimpften und Nicht-Genesenen wieder in ein Bekleidungsgeschäft. © Symbolbild: Bildagentur PantherMedia / epicimages

Region - Im Einzelhandel in Bayern gilt schon seit Anfang Dezember die 2G-Regel in Ladengeschäften mit Kundenverkehr für Handelsangebote, soweit diese nicht der Deckung des täglichen Bedarfs dienen. Doch nun hat sich diesbezüglich eine Änderung ergeben. Diese hätten sich viele jedoch sicher bereits vor Weihnachten gewünscht. 

Denn nun entfällt die 2G-Regelung neben Geschäften des täglichen Bedarfs auch für Spielwaren- sowie Bekleidungsgeschäfte. Das bedeutet, dass ab sofort auch Nicht-Genesene und Ungeimpfte dort wieder einkaufen können.

Nochmals ein Überblick zu den Geschäften, bei denen die 2G-Regelung entfällt: Lebensmittelhandel einschließlich Direktvermarktung, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Schuhgeschäfte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörakustiker, Tankstellen, Verkauf von Presseartikeln und Tabakwaren, Filialen des Brief- und Versandhandels, Buchhandlungen, Blumenfachgeschäfte, Tierbedarfs- und Futtermärkte, Bau- und Gartenmärkte sowie Spielwaren- und Bekleidungsgeschäfte.

Auch gilt die 2G-Regel nicht bei Betrieben des Großhandels, Online- und Versandhandels, Dienstleistungsbetrieben wie Banken und Versicherungen, Click-Collect-Angeboten mit Abholung außerhalb geschlossener Räume, Handwerksbetrieben und Werkstätten aller Art.

Bei allen weiteren Geschäften mit Kundenverkehr für Handelsangebote, wie einem Kfz-Handel, haben weiterhin nur Genesene oder Geimpfte Zutritt.

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Von Kreisbote

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