Nach Ansicht der Aktionsgemeinschaft Innenstadt ist es nur folgerichtig, dass nach dem Urteil des OVG Lüneburg nun auch in Bayern die 2G-Regelung im Einzelhandel entfallen muss. Zumal erwiesen sei, dass der Einzelhandel keinen relevanten Anteil am Infektionsgeschehen hat. Die Bayerische Staatsregierung sei nun am Zug, die Ungleichbehandlung im bayerischen Handel unverzüglich zu beenden und die vormalige Wettbewerbsgleichheit wieder herzustellen, heißt es abschließend.
Die Aktionsgemeinschaft Innenstadt ist ein Zusammenschluss der Vereine und Initiativen Wir für Tölz, Verein für Standortförderung Weilheim, Garmischer Zentrum, ProCit Geretsried, CityPartner München und Pro Innenstadt Penzberg.
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Von Kreisbote