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2G im Einzelhandel: Aktionsgemeinschaft reagiert

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Kleiderkauf im Geschäft
Die Aktionsgemeinschaft fordert in ihrem Schreiben die Aufhebung der 2G-Regel für den Einzelhandel. © Symbolbild: Bildagentur PantherMedia / macniak

Region – „Die Aktionsgemeinschaft Innenstadt stellt sich ausdrücklich hinter die Forderung des Bayerischen Industrie- und Handelskammertags (BIHK), die 2G-Regel im Einzelhandel auch in Bayern unverzüglich abzuschaffen“, heißt es in einer aktuellen Mitteilung der Aktionsgemeinschaft.

Anlass für diese Forderung sei ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Lüneburg vom vergangenen Donnerstag, das die 2G-Regel für den Einzelhandel in ganz Niedersachen außer Vollzug gesetzt hat.

„In dem Urteil heißt es, dass es mit dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz nicht vereinbar sei, wenn nur Geimpfte und Genesene Zutritt zu Geschäften mit einem Sortiment des nichttäglichen Bedarfs haben“, wird in der Pressemitteilung weiter angegeben. Zugleich teile das Gericht die von der Aktionsgemeinschaft Innenstadt bereits Anfang Dezember gegenüber der Bayerischen Staatsregierung zum Ausdruck gebrachte Sichtweise, dass es eine eklatante Wettbewerbsverzerrung sei, wenn Grundversorger allen Kunden ohne Kontrollen offen stehen, der Einzelhandel aber nur unter den Vorgaben der 2G-Regel sowie mit enormem Kontrollaufwand öffnen darf.

Nach Ansicht der Aktionsgemeinschaft Innenstadt ist es nur folgerichtig, dass nach dem Urteil des OVG Lüneburg nun auch in Bayern die 2G-Regelung im Einzelhandel entfallen muss. Zumal erwiesen sei, dass der Einzelhandel keinen relevanten Anteil am Infektionsgeschehen hat. Die Bayerische Staatsregierung sei nun am Zug, die Ungleichbehandlung im bayerischen Handel unverzüglich zu beenden und die vormalige Wettbewerbsgleichheit wieder herzustellen, heißt es abschließend.

Die Aktionsgemeinschaft Innenstadt ist ein Zusammenschluss der Vereine und Initiativen Wir für Tölz, Verein für Standortförderung Weilheim, Garmischer Zentrum, ProCit Geretsried, CityPartner München und Pro Innenstadt Penzberg.

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Von Kreisbote

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