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2G-Plus im Hallenbad Weilheim

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Schwimmhalle des Weilheimer Hallenbads.
Durch die aktuellen Beschränkungen ist es nicht mehr jedem möglich, das Hallenbad zu betreten. © Archivfoto: Kreisbote/Landratsamt

Weilheim - Wegen des aktuellen Corona-Infektionsgeschehens im Landkreis Weilheim-Schongau wurden auch die Beschränkungen beim Hallenbad Weilheim geändert.

Aufgrund der 15. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfsmV) gilt im Bad ab sofort die 2G-Plus-Regel. Das bedeutet der Zugang zum Hallenbad ist nur noch Besucher*innen gestattet, die geimpft oder genesen oder noch nicht älter als 12 Jahre und drei Monate sind und gleichzeitig einen PCR-Test (maximal 48 Stunden alt) oder einen Schnelltest (maximal 24 Stunden alt) vorweisen können.

Außerdem ist durch die Bestimmungen des 15. BayIfsmV der Zutritt zum Hallenbad Weilheim auf maximal 20 Besucher gleichzeitig beschränkt. Selbsttests werden leider nicht anerkannt und können auch nicht vor Ort angeboten werden.

Keinen Test hingegen benötigen:

- Kinder bis zum sechsten Geburtstag,

- noch nicht eingeschulte Kinder,

- Schüler, die regelmäßige Testungen im Rahmen des Schulbesuchs durchführen. Als Beleg müssen Schüler ab dem 15. Lebensjahr einen geeigneten Schulnachweis vorlegen (zum Beispiel Schülerausweis oder Monatskarte).

Alle weiteren Bestimmungen zu den derzeitigen Corona-Beschränkungen im Landkreis finden sich auf der Website des Landkreises Weilheim-Schongau.

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Von Kreisbote

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