Aktionsgemeinschaft Innenstadt kritisiert verschärfte Regeln

Region - Die aktuellen Entwicklungen auf politischer Ebene haben bewirkt, dass sich die Aktionsgemeinschaft Innenstadt innerhalb von zwei Tagen zweimal an Vertreter der Bayerischen Staatsregierung sowie Mitglieder des Bayerischen Landtags wendet.
Die Aktionsgemeinschaft Innenstadt ist ein Zusammenschluss der Vereine und Initiativen Wir für Tölz, Garmischer Zentrum, ProCit Geretsried, CityPartner München, Pro Innenstadt Penzberg und Verein für Standortförderung Weilheim i.Obb. Gemeinsam wollen die sechs Gründungsmitglieder die Interessen der Innenstädte gegenüber der Politik vertreten, für die Interessen von Einzelhandel, Gastronomie, Hotellerie und Dienstleistungsunternehmen werben und die Attraktivität der Ortszentren erhöhen, um deren Fortbestand als gesellschaftlicher Mittelpunkt zu gewährleisten. Die aktuellen Entwicklungen haben die Gemeinschaft dazu veranlasst, sich erneut an die Bayerische Staatsregierung zu richten. Diesmal werden sie bei ihrem Vorhaben unterstützt vom Aktionskreis City- und Stadtmarketing Bayern. Im Brief heißt es:
„Die Mitglieder der Aktionsgemeinschaft Innenstadt sowie des Aktionskreises City- und Stadtmarketing Bayern (AKCS) haben mit großem Bedauern und nicht geringerer Bestürzung zur Kenntnis genommen, dass die Bayerische Staatsregierung mit Zustimmung des Bayerischen Landtags plant, die 2G-Regel in Bayern auch für den Einzelhandel und die Außengastronomie einzuführen.
Wie bereits in unserem Schreiben vom 1. Dezember 2021 zum Ausdruck gebracht, wird dies gerade mit Blick auf das Weihnachtsgeschäft heute noch nicht absehbare Folgen für die Einzelhandelsstruktur im Freistaat haben.
Da der Handel nunmehr gezwungen wird, unter erheblichem finanziellem, weil personellem Mehraufwand den Zutritt zu den Geschäften zu kontrollieren, appellieren wir an die Vertreter der Bayerischen Staatsregierung und die Mitglieder des Bayerischen Landtags, dem Einzelhandel zumindest in zwei zentralen Punkten entgegen zu kommen:
1. Wir fordern den Wegfall der an die Quadratmeterzahl gekoppelte Begrenzung der Anzahl von Kunden, die sich gleichzeitig in einem Ladengeschäft aufhalten dürfen, da die Läden ohnehin nur noch von Geimpften und Genesenen betreten werden dürfen.
2. Wir fordern, dass sichergestellt wird, dass Betrieben des täglichen Bedarfs nicht gestattet werden darf, an Ungeimpfte all jene Sortimente zum Verkauf anzubieten, deren Veräußerung dem Einzelhandel an diese Personengruppe aufgrund der 2G-Regel untersagt ist.
Wir dürfen Sie darüber hinaus an Ihre in vielen Gesprächen, E-Mails und Briefen geäußerte Zusicherung erinnern, dass die Politik dem Einzelhandel nach den beiden Lockdowns aus den Jahren 2020 und 2021 keine weiteren unbotmäßigen Härten mehr auferlegen wird.
Die Einführung der 2G-Regel mitten im Weihnachtsgeschäft ist aus unserer Sicht bereits eine unbotmäßige Härte. Die negativen Auswirkungen waren bzw. sind in den Hochinzidenzgebieten wie z.B. Rosenheim oder Traunstein bereits deutlich erkennbar.
Die Beibehaltung der Kunden-Quadratmeter-Regelung und eine erneut einseitige Bevorteilung der großen Supermarktketten bei der Sortimentsgestaltung wären jedoch ein von den politisch Verantwortlichen sehenden Auges erteilter Schlag ins Gesicht des inhabergeführten Einzelhandels.
Deshalb hoffen wir sehr, dass unsere Hoffnungen auf ein Entgegenkommen bei der Einführung der 2G-Regel nicht enttäuscht werden.“
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Von Kreisbote