Der Probealarm dient zur Überprüfung der Funktionsfähigkeit der Sirenen und der EDV-Systeme zur Alarmauslösung. Ferner ist Zweck der Sirenenauslösung der „Weckruf“ an die Bevölkerung. Diese soll mit dem Sirenenwarnton vertraut gemacht werden und wissen, was beim Ertönen des Heultons zu veranlassen ist. Er dient beispielsweise für notwendige Warnung der Bevölkerung bei Gasaustritt, einem Großbrand, Hochwasser, Stofffreisetzung sowie zur Mithilfe zur Schadensabwehr, zu Verhaltensweisen bei Trinkwasserausgabestellen und bei Extrem Wetterwarnungen.
Zum Thema Warnung der Bevölkerung können Interessierte am Bürgertelefon des Landkreises Weilheim-Schongau – Katastrophenschutz – am 9. März in der Zeit von 11 bis 11.30 Uhr unter Tel. 0881/6811100 Näheres erfragen.
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Von Kreisbote