„Hass und Hetze gegen Politikerinnen und Politiker haben ein erschreckendes Ausmaß angenommen. Immer wieder schlagen ihnen Beleidigungen und Bedrohungen entgegen. Aber auch das Verbreiten von „Fake News“ ist ein großes Problem. Deshalb muss klar sein: Das gezielte Verbreiten von Falschnachrichten im Internet, die geeignet sind, öffentliches Wirken von Politikerinnen und Politikern erheblich zu erschweren, zieht erhebliche Konsequenzen nach sich. Es kann zu einer Wohnungsdurchsuchung kommen und im Falle einer Verurteilung stehen Mindestfreiheitsstrafen von drei Monaten im Raum“, so Oberstaatsanwalt Klaus-Dieter Hartleb, Hate-Speech-Beauftragter der Bayerischen Justiz.
Gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigungen sind gemäß § 188 Abs. 1 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe strafbewehrt; handelt es sich um eine üble Nachrede beträgt die Strafandrohung eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren, im Falle einer Verleumdung sechs Monate bis zu fünf Jahren (§ 188 Abs. 2 StGB). Zu Personen des politischen Lebens zählen seit 2019 auch Politiker auf kommunaler Ebene.
Bei den Tatverdächtigen handelt es sich um 13 Männer und vier Frauen, im Alter von 33 bis 69 Jahren. Einer/eine der Tatverdächtigen ist aus dem Landkreis Weilheim-Schongau.
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Von Kreisbote