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Region – Dieses Silvester wird mit Sicherheit in Erinnerung bleiben. Nicht wegen der schönen Feuerwerke, sondern weil es ein Rutsch ins neue Jahr auf Abstand ist.
Silvester wird dieses Jahr, wie auch schon die Weihnachtsfeiertage, ganz anders ausfallen als üblich. Feuerwerkskörper suchte man die vergangenen Tage vergeblich in den noch offenen Geschäften. Aufgrund der Corona-Maßnahmen wurde der Verkauf vom Bayerischen Kabinett gänzlich untersagt.
Wer noch Raketen und Böller aus dem vergangenen Jahreswechsel zuhause hat, darf diese abfeuern – zumindest gibt es dafür kein bayernweites Verbot. Allerdings weist das Landratsamt Weilheim-Schongau daraufhin, dass Feuerwerkskörper und Böller aus den Vorjahren unter Umständen durch falsche Lagerung beschädigt sein können. Sie sollten nach Möglichkeit nicht gezündet werden, da dies mit einer erhöhten Verletzungsgefahr einhergeht.
Außerdem gibt es einige Städte und Gemeinden, die gesonderte Regeln aufgestellt haben. So wie in Peiting. Dort herrscht an Silvester ein generelles Feuerwerksverbot. In Weilheim ist das Abfeuern von Raketen und Böllern zwar nicht grundsätzlich untersagt, jedoch ruft Bürgermeister Markus Loth zum freiwilligen Verzicht auf. „Der Verzicht auf das Silvesterfeuerwerk soll zum Klimaschutz beitragen und zudem unnötige Feinstaub- und Lärmbelastungen vermeiden“, nennt Loth auch Umweltaspekte als Begründung. Diesem Beispiel wollen andere Gemeinden ebenfalls folgen.
Aber auch wenn kein generelles Verbot herrscht, der Himmel wird wohl dennoch schwarz bleiben. „Das Abbrennen und die Mitführung von Pyrotechnik ist an Silvester und Neujahr auf von den zuständigen Kreisverwaltungsbehörden festzulegenden publikumsträchtigen Plätzen verboten“, wie es auf der Seite des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege heißt. Außerdem besteht auch an Silvester ab 21 Uhr Ausgangssperre. Es dürfte dann also nur vom eigenen Grundstück aus abgefeuert werden.
Mit weiteren Personen die Silvesternacht feiern geht nur bedingt. Es gilt: zwei Hausstände und maximal fünf Personen. Kinder bis 14 Jahre sind von dieser Regelung allerdings ausgenommen.
Von Stephanie Novy
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