• In Einrichtungen, die vulnerable Personengruppen betreuen, gilt weiterhin eine FFP2-Maskenpflicht. Gleiches gilt für den öffentlichen Personennahverkehr.
• In Schulen und Kitas wird auch weiterhin im bisherigen Umfang getestet. Für die Zeit nach den Osterferien wird der Ministerrat rechtzeitig entscheiden. Bei Infektionsfällen in einer Klasse oder Gruppe besteht weiter ein verstärktes Testregime.
• Besucher und Beschäftigte benötigen für den Zugang zu vulnerablen Einrichtungen einen tagesaktuellen Schnelltest. Beschäftigte bedürfen weiterhin zweier Tests pro Woche, wenn sie geimpft oder genesen sind, und tagesaktueller Tests, wenn sie nicht geimpft oder genesen sind. Gleiches gilt bei Justizvollzugsanstalten für Besucher sowie nicht geimpfte oder genesene Beschäftigte.
Der Ministerrat hat zudem der Verlängerung der Antragsfrist zum Abruf der Fördermittel für mobile Luftreinigungsgeräte und dezentrale Lüftungsanlagen zugestimmt. Die Frist für die Beschaffung von im Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2022 beantragten Geräten wird bis einschließlich 31. März 2023 verlängert.
Durch die neue Verordnung entfallen also 2G oder 3G-Regeln sowie die Masken- und Testpflicht (Ausnahmen siehe oben). Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger begrüßt das Ende der meisten Corona-Beschränkungen im Freistaat. „Bayern macht heute einen großen Schritt in Richtung Normalität. Wir können die Maßnahmen nicht ewig weiterführen (...)“. Der Wirtschaftsminister erwartet sich durch die Lockerungen langfristige Impulse für Gastronomie und Einzelhandel. „Ich möchte mich bei unseren Händlern und Gastwirten sowie ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für das große Engagement der beiden letzten Jahre bedanken. Sie haben das bayerische Lebensgefühl trotz widriger Umstände weiter hochgehalten. Nun können sie sich ohne aufwändige Kontrollpflichten wieder ganz auf ihr Geschäft konzentrieren. Das ist auch im Sinne der Gäste und Kunden.“
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Von Kreisbote