Was den Hinweis der Verwaltung auf mögliche gerichtliche Konsequenzen anbelangt: „Würde tatsächlich eine Klage gegen die Satzung kommen und letztinstanzlich zu Ungunsten der Gemeinde entschieden, würde automatisch wieder der Status der bisherigen Satzung von 20 Prozent in Kraft treten. Für diesen Fall könnten die Einnahmen, die in der Zwischenzeit erzielt werden, angelegt statt investiert werden, um eine mögliche Rückzahlung ohne Verluste zu ermöglichen.“ Und das bedeutet für sie in letzter Konsequenz: „Selbst der schlimmste mögliche Fall wäre grundsätzlich nicht besonders tragisch.“ Mit Blick auf den Murnauer Haushalt meint Jones-Gilch, dass man sich angesichts der erforderlichen Investitionen „an allen Ecken“ keine „Hasenfüßigkeit“ mehr leisten könne.
Bilder, Videos und aktuelle Ereignisse aus Ihrer Heimat: Besuchen Sie den Kreisboten Weilheim-Schongau auch auf Facebook.