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Zweitwohnungssteuer in Murnau wird nicht erhöht

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Von: Antonia Reindl

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Murnauer Obermarkt Fußgängerzone
Die Zweitwohnungssteuer in Murnau wird nicht erhöht. Damit bleibt es bei 20 Prozent. © PantherMedia/Claus Lenski

Murnau – Die Fraktion der Grünen im Murnauer Marktgemeinderat hatte in einem Antrag Mitte Dezember 2022 eine Erhöhung der Zweitwohnungssteuer auf 22 Prozent gefordert. Im Hauptverwaltungsausschuss wurde der Antrag bereits besprochen, nun lag das Gutachten den Gemeinderäten und Gemeinderätinnen vor. Es dauerte keine Minute, ehe über den Antrag angestimmt war: Die Mehrheit votierte dagegen.

Zum Ist-Zustand: Momentan liegt der Zweitwohnungssteuersatz im Murnau bei 20 Prozent. Die letzte Erhöhung fand vor gar nicht allzu langer Zeit statt, nämlich zum ersten Januar 2022. Der Grünen-Antrag war nun genau genommen ein Bruchteil eines größeren Ganzen und größeren Ansinnens der Fraktion. „Viele unserer Anträge derzeit sind ja eigentlich ein Teil aus einer ganzen Reihe von Anträgen, die im Rahmen der Haushaltsdebatten gestellt wurden. Es ging darum, verschiedene Einnahme- und Einsparpotentiale aufzuzeigen“, teilt Veronika Jones-Gilch (Grüne) nach der jüngsten Marktgemeinderatssitzung mit.

Ein Blick in die Sitzungsvorlage. Darin findet sich eine Stellungnahme der Verwaltung. In dieser weist man unter anderem darauf hin, dass die Forderung zwar zulässig sei, diese „jedoch bei einer gerichtlichen Überprüfung als unangemessen angesehen werden könnte“. Mit Verweis auf den Bayerischen Landtag als Quelle legt die Verwaltung darüber hinaus dar, dass es momentan „keine Gemeinde in Bayern“ gebe, die „für alle Zweitwohnungen einen Steuersatz von über 20 Prozent erhebt“.

Ohne eine große Debatte stimmte die Mehrheit des Gremiums gegen eine Erhöhung der Zweitwohnungssteuer auf 22 Prozent. Veronika Jones-Gilch (Grüne) scheint sich mehr Beherztheit von dem Gremium erhofft zu haben: „Wir sollten mutiger vorangehen. Abwarten zu wollen, ob andere Gemeinden das irgendwann machen und ob die dann vielleicht verklagt werden und wie das letztlich ausgeht, das ist das Gegenteil von mutigem und vorausschauendem Handeln.“

Was den Hinweis der Verwaltung auf mögliche gerichtliche Konsequenzen anbelangt: „Würde tatsächlich eine Klage gegen die Satzung kommen und letztinstanzlich zu Ungunsten der Gemeinde entschieden, würde automatisch wieder der Status der bisherigen Satzung von 20 Prozent in Kraft treten. Für diesen Fall könnten die Einnahmen, die in der Zwischenzeit erzielt werden, angelegt statt investiert werden, um eine mögliche Rückzahlung ohne Verluste zu ermöglichen.“ Und das bedeutet für sie in letzter Konsequenz: „Selbst der schlimmste mögliche Fall wäre grundsätzlich nicht besonders tragisch.“ Mit Blick auf den Murnauer Haushalt meint Jones-Gilch, dass man sich angesichts der erforderlichen Investitionen „an allen Ecken“ keine „Hasenfüßigkeit“ mehr leisten könne.

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