Laut der Initiative, hätten Kommunen nicht die Möglichkeit zu entscheiden, wann und wo Geschwindigkeiten flexibel und ortsbezogen angeordnet werden. Das müsse sich ändern. Anderswo in Europa wäre diese Änderung bereits umgesetzt worden, heißt es im Weiteren. Sie „bewegt sich auch in Deutschland in einem Umfeld von aktuellen politischen Positionierungen, die die Dringlichkeit dieser Anpassung des Rechtsrahmens unterstreichen“.
Als Beispiel wird hier unter anderem die Sitzung des Bundeskabinetts am 23. April 2021 genannt, bei der ein neuer Nationaler Radverkehrsplan (NRVP) beschlossen wurde, welcher eine Reduzierung von Geschwindigkeitsunterschieden zwischen den Verkehrsteilnehmern in Mischverkehren vorsieht. „Damit liefert der Bund eine weitere Begründung, Tempo 30 auch im Hauptverkehrsstraßennetz anzuordnen“.
Bei der Forderung eines neuen straßenverkehrsrechtlichen Rahmens, ginge es aber nicht um eine undifferenzierte und pauschale Maßnahme. „Die Änderung des Rechtsrahmens soll deshalb durch ein vom Bund gefördertes und zentral evaluiertes Modellvorhaben in mehreren Städten begleitet werden“. Dieses Modellvorhaben würde es ermöglichen, verschiedene Aspekte vertieft zu untersuchen, um negative Begleiteffekte der Neuregelung zu minimieren. Auch die Themen, die das Modellvorhaben umfassen könnte, werden im Positionspapier ausgeführt:
• So könnte untersucht werden, in welchem Umfang sich Nachteile für den ÖPNV (zum Beispiel Reisezeit) durch die niedrigere zulässige Höchstgeschwindigkeiten ergeben würden und welche Maßnahmen hier Abhilfe schaffen könnten.
• „Auf vielen Hauptverkehrsstraßen kann aus Platzgründen nicht oder nur mit erheblichem zeitlichen Vorlauf eine ausreichend dimensionierte separate Radverkehrsinfrastruktur geschaffen werden“. In diesem Fall könne Tempo 30 bei Mischverkehr oder auch bei nicht ausreichenden Infrastrukturangeboten die Sicherheit erhöhen. Hierzu würden jedoch noch ausschlaggebende Untersuchungen fehlen.
• „Tempo 30 im innerörtlichen Hauptverkehrsstraßennetz soll nicht zu Verdrängungseffekten mit einer erhöhten Belastung untergeordneter Straßen führen. Besondere Bedeutung hat deshalb ein störungsarmer Verkehrsfluss. Es können aber auch ergänzende regulierende Maßnahmen im Nebennetz sinnvoll sein (zum Beispiel Höchstgeschwindigkeiten < 30 km/h, Umgestaltung von Quartiersstraßen nach dem Vorbild von „Superblocks“ und anderes)“.
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Von Kreisbote