Die Landrätin sagt zudem: „Mit der Maus ins Landratsamt zu gelangen und Behördengänge unbürokratisch, bequem und schnell online erledigen zu können, ist wesentlich für eine bürgerfreundliche Verwaltung.“
Das Bayerische Staatsministerium für Digitales überprüft, ob interessierte Kommunen die Voraussetzung zum „Digitalen Amt“ erfüllen und mindestens 50 kommunale oder zentrale Online-Verfahren im BayernPortal verlinkt haben. Dann erhalten die Kommunen ein Schild mit der Aufschrift „Digitales Amt“, ein Online-Signet für ihre Website und sie werden auf der Internetseite des Ministeriums veröffentlicht.
Das Bayerische Staatsministerium für Digitales unterstützt die Kommunen mit einer Vielzahl von Maßnahmen bei der Verwaltungsdigitalisierung. Mit dem Förderprogramm „Digitales Rathaus“ stehen insgesamt rund 42 Millionen Euro bereit. Gemeinden, Zusammenschlüsse von Gemeinden sowie Gemeindeverbände im Freistaat Bayern können diese Zuschüsse im Rahmen des Förderprogramms für die erstmalige Bereitstellung von Online-Diensten erhalten. Mit dem „Grundkurs Digitallotse“ vermittelt das Digitalministerium rechtliche und organisatorische Grundlagen zur kommunalen Digitalisierung.
Weitere Informationen zum Prädikat „Digitales Amt“.
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Von Kreisbote