Die Regierung von Oberbayern bittet daher dringend darum, im Wald oder in einer Entfernung von weniger als 100 Metern davon:
- kein Feuer oder offenes Licht anzuzünden oder zu betreiben,
- keine offenen Feuerstätten zu errichten oder zu betreiben,
- keine Bodendecken abzubrennen und keine Pflanzen oder Pflanzenreste flächenweise abzusengen,
- keine brennenden oder glimmenden Sachen wegzuwerfen und nicht zu rauchen.
Dies gilt auch für Waldbesitzer, Jäger und alle Personen, die mit Waldarbeiten beschäftigt sind.
Die Luftbeobachtung ist eine vorbeugende Maßnahme der Waldbrandbekämpfung. Die Regierung von Oberbayern trägt die tatsächlichen Einsatzkosten für Einsätze der Luftbeobachtung im Katastrophenschutz aus Mitteln des Katastrophenschutzfonds. Die Flugbereitschaft Oberbayern der Luftrettungsstaffel Bayern e.V. stellt die ehrenamtlichen Piloten. Die ausgebildeten amtlichen Luftbeobachter sind in der Regel Bedienstete der Katastrophenschutzbehörden oder Forstbehörden vor Ort. Weitere Informationen sind im Internet abrufbar.
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Von Kreisbote