• Kontaktnachverfolgung Künftig findet durch die Gesundheitsämter keine Kontaktnachverfolgung in Einzel-fällen mehr statt. Solange nur einzelne Kinder oder Beschäftige positiv auf das Corona-Virus getestet werden, hat dies zunächst für die übrigen Kinder und Beschäftigten keine Auswirkungen auf den Besuch der Einrichtung. Es ist geplant, das Testregime künftig in Gruppen, in denen es einen Infektionsfall gab, zu intensivieren.
• Häufung von Infektionsfällen Von einer Häufung von Infektionsfällen ist auszugehen, wenn mehr als 20 Prozent der Kinder, die in der Gruppe regelmäßig betreut werden, aufgrund einer positiven Testung auf Sars-CoV-2 die Einrichtung nicht besuchen. Dann soll die Gruppe vom Träger geschlossen werden. Unabhängig davon kann Quarantäne vom Gesundheitsamt angeordnet werden. Gruppenschließungen und Quarantäne erfolgen unabhängig voneinander.
• Gruppenschließung Wird eine Häufung von Infektionsfällen festgestellt, ordnet der Träger für die betroffene Gruppe für die nächsten fünf Wochentage (Wochenende und Feiertage zählen mit) eine Schließung an und informiert die Eltern. Die Gruppenschließung gilt erst ab dem nächsten Tag. So soll vermieden werden, dass Kinder kurzfristig abgeholt werden müssen. Die Entscheidung trifft der Träger, er kann diese jedoch auf die Einrichtungsleitung übertragen. Die Gruppenschließung ist der Aufsichtsbehörde unverzüglich vom Träger oder ggf. der beauftragten Leitung der Einrichtung anzuzeigen. Die Gruppenschließung hat keine Auswirkungen auf die Förderung nach dem BayKiBiG.
• Ausnahmen von der Gruppenschließung Im Fall einer Gruppenschließung können grundsätzlich alle Kinder der Gruppe diese für die nächsten fünf Wochentage nicht besuchen. Kinder, die von einer Quarantäneanordnung nicht betroffen wären, z. B. weil sie geimpft oder genesen sind, können die Einrichtung trotz Gruppenschließung grundsätzlich weiter besuchen. Allerdings wird auch ihnen empfohlen, die Kontakte zu reduzieren und die Einrichtung nicht zu besuchen.
• Beschäftigte Da die Beschäftigten - anders als die betreuten Kinder - Maske tragen und da sie meist von der Quarantänepflicht aufgrund ihres Impf- oder Genesenen-Status ausgenommen sind, können sie auch bei einer Häufung von Infektionsfällen ihrer Tätigkeit weiter nachgehen. Ein intensiviertes Testregime über fünf Wochentage wird empfohlen.
Bilder, Videos und aktuelle Ereignisse aus Ihrer Heimat: Besuchen Sie den Kreisboten Weilheim-Schongau auch auf Facebook.
Von Kreisbote