In beiden Fällen ermittelt die Polizeiinspektion Penzberg wegen Vergehen nach dem Tierschutzgesetz.
Es wird um Zeugenhinweise gebeten, die zum Ergreifen eines Täters und Eingrenzung der Tatörtlichkeit führten könnten. Des Weiteren könnte die Kenntnis über einen ansässigen Taubenzüchter für die weiteren polizeilichen Ermittlungen relevant sein.
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Von Kreisbote