Den Vorwurf, „ich oder die Verwaltung“ würden abhören, nimmt Beuting nicht auf die leichte Schulter, sei Abhören doch eine Straftat. Es sei „ziemlich absurd“, so der Rathauschef. Der Antrag sage viel über dessen Steller aus und sei „fast eine paranoide Selbstoffenbarung“. Aufzeichnungen seien in Bayern üblich und würden in vielen Kommunalparlamenten gemacht werden. Auch in der Geschäftsordnung sei diese Praxis festgehalten. Als die Praxis geändert worden sei, hätte man „das nochmal mündlich kommunizieren müssen“, gibt Beuting aber zu. Er könne leider nicht beweisen, dass er das gemacht habe, bedauert er und kritisiert, dass man diese Angelegenheit auch „im internen Rahmen“ behandeln hätte können. Solch ein Vorwurf schade dem Markt, der Demokratie, dem Gremium.
Eine Stellungnahme, die nicht wirklich beschwichtigt. Sie sei nicht „paranoid“, meint Maria Schägger (Freie Wähler). Sie kritisiert die Abwehrhaltung des Bürgermeisters bei persönlichen Konfrontationen und hätte sich eine menschliche Reaktion des Rathauschefs gewünscht. Dieser könne „einfach mal“ sagen, dass „es nicht so gut gelaufen ist“. Stattdessen komme immer wieder das alte Thema Kommunikationsproblem auf den Tisch. Das sei „ein Stück weit nachvollziehbar“, meint Beuting. Nicht aber das mit der „Abhörgaudi“, sagt er. Wenn man das nicht kommuniziere, gleiche es einem Abhören, antwortet Schägger.
„Bitte nicht den Begriff Abhören hochstilisieren“, bittet Hans Kohl (Grüne), der betont, dass „wir darüber informiert werden müssen“. Man müsse sicherstellen, dass Mikrofone nicht eingeschaltet seien, wenn man über Persönliches spreche. Für Beuting stellt sich da die Frage, „was Sie glauben, was wir mit den Aufnahmen machen?“.
Sicherlich, das Wort Abhören habe auch eine juristische Bedeutung, meint Veronika Jones-Gilch (Grüne). Man meine es aber nicht unbedingt so. Darauf wird an diesem Abend auch mehrmals hingewiesen: Man habe schließlich einen Antrag gestellt und keine Anzeige. Man fühle sich jedoch abgehört, so Jones-Gilch. „Es geht um Kommunikation – und da sind wir im Gesamtpaket nicht besonders gut“, meint sie. Er habe schon mehrfach versucht, Klausuren zu machen, betont Beuting. Und es sei schon so, dass hier eine Straftat unterstellt werde. Bei dem Thema sei er „sensibel“.
Das Mittel des Mitschnitts sei ein Ordnungsinstrument und „im Prinzip völlig okay“, sagt Wolfgang Küpper (ÖDP/Bürgerforum), auch habe man nun ja das Bekenntnis des Bürgermeisters. Was Worte anbelangt, die nicht direkt beziehungsweise die abseits des Mikros gesprochen werden, so verweist Küpper auf eine gewisse Disziplin von Räten und Rätinnen.
Er müsse erst einmal schauen, was „paranoide Selbstoffenbarung“ eigentlich sei, nehme das aber als Beleidigung auf, sagt Utzschneider. „Sie sehen ja gar kein Problem darin“. Der Gemeinderat müsse informiert werden, man brauche die Möglichkeit zu widersprechen. „Tatsächlich fühlt man sich dann abgehört“, auch wenn man es anders nennen könnte.
Sie lasse sich keine Disziplinlosigkeit vorwerfen, meint Jones-Gilch auf Küppers Beitrag. Es sei Gang und Gäbe, sich während einer Sitzung in der Fraktion zu besprechen. Sie kritisiert das „Nachtreten“, möchte aber gerne das Thema abschließen, um sich anderen Themen widmen zu können. Mit Tonaufnahmen habe er kein Problem, meint Lorenz Brey (CSU), aber „da wird’s Spielregeln geben“.
Für Wolfgang Köglmayr (Mehr Bewegen) sei „die Kommunikation etwas holprig“, es brauche Ehrlichkeit, Offenheit, Transparenz und ein Aufeinanderzugehen. Er rät, das Ganze noch einmal von rechtlicher Seite beleuchten zu lassen, möchte das Thema dann aber „ad acta legen“ und „nicht nachtragend“ sein.
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