„Ein wichtiger Bestandteil hierbei war das Instrument der Kurzarbeit“, heißt es in Ramadans Schreiben an Abgeordnete im bayerischen Landtag, die Landräte von Erding, Bad Tölz-Wolfratshausen, Rosenheim, Weilheim-Schongau und Starnberg. Die Landräte aus Bad Tölz-Wolfratshausen, Martin Bachhuber und Josef Niedermaier, reagierten prompt und sicherten bereits ihre Unterstützung zu. Das Problem dabei sei, dass nach den derzeit geltenden Bestimmungen, dieses Instrument der Kurzarbeit Ende Februar auslaufe. „Sollten die bestehenden Regeln für die Kurzarbeit nicht geändert werden, müssten die meisten Betriebe ab dem März die vollen Lohnkosten selbst aufbringen, obwohl ihnen durch die aktuellen Verordnungen keine Möglichkeit gegeben ist, relevante Umsätze und Erträge zu generieren“, erklärt Ramadan. Nach seiner Einschätzung stünden die Unternehmen dann vor der harten Entscheidung, „durch sofortige Kündigungen ihrer Mitarbeiter noch im Januar den drohenden Insolvenzgefahren zu begegnen.“ Selbst Betriebe, die die derzeitige Situation überstehen, könnten nach Ende der Pandemie nicht mehr auf qualifiziertes Personal zurückgreifen und hätten auch keine Perspektive.
„Aus diesem Grund möchten wir Sie bitten, insbesondere im Namen unserer vielen Mitarbeiter und zum Erhalt der kulturellen Vielfalt in unserem Land, sich für die Veranstaltungswirtschaft einzusetzen – wir benötigen angesichts der pandemischen Lage dringend die Zusage zur Verlängerung der Kurzarbeit für unsere Branche über den Februar 2022 hinaus inklusive der Übernahme der Sozialbeiträge“, fordert Ramadan in seinem Aufruf an die Landräte und Bürgermeister.
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Von Kreisbote