Ein Blick in die vorläufige Unfallstatistik des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd für das Jahr 2022 zeigt: Fahruntüchtige Fahrzeugführer verursachen aufgrund von Alkohol- und Drogeneinfluss häufig Verkehrsunfälle mit schweren Folgen. 13 von 82 Verkehrstoten waren auf Unfälle unter Alkoholeinfluss zurückzuführen.
Auch wenn die Faschingsnarren in der fünften Jahreszeit das Regiment übernehmen, einen Freifahrtschein bekommen sie nicht. „Jeder, der von der Polizei mit übermäßig Alkohol oder Drogen im Blut ertappt wird, wird ausnahmslos angezeigt“, lässt die Polizei wissen. Neben einem Fahrverbot von mindestens einem Monat und mehreren Punkten in der Flensburger Verkehrssünderkartei drohen empfindliche Geldstrafen, die nicht selten ein Monatseinkommen übersteigen. Durch den Verlust des Führerscheins kommen häufig auch berufliche Konsequenzen hinzu. „Bevor es zur Faschingsfeier geht, sollte man sich deshalb als verantwortungsvoller Verkehrsteilnehmer rechtzeitig Gedanken über einen sicheren Nachhauseweg machen.“
• „Genießen Sie die fünfte Jahreszeit und feiern Sie nach Lust und Laune – aber nehmen Sie ohne Alkohol oder andere berauschende Mittel am Straßenverkehr teil!“
• „Klären Sie bereits vor dem Genuss von Alkohol ab, wie Sie wieder sicher nach Hause kommen, ohne selbst fahren zu müssen!“
• „Greifen Sie auf öffentliche Verkehrsmittel und Taxen zurück. Auch wenn eine Fahrt auf dem ersten Blick teuer erscheint, ist das allemal billiger als der Verlust des Führerscheins!“
• „Steigen Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit nie in ein Auto ein, wenn Sie das Gefühl haben, dass der Fahrer unter Alkohol- oder Drogeneinfluss steht!“
• „Unterschätzen Sie am nächsten Morgen den Restalkohol nicht! Reichlich Alkoholgenuss am Vortag kann zur Folge haben, dass Sie auch am nächsten Tag noch nicht fahrtauglich sind.“
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Von Kreisbote