Laut der Bürgerstiftung wurden in Weilheim Ende vergangenen Jahres eine Freiflächenanlage und 68 Bürgeranlagen, davon drei kleine „Balkonkraftwerke“ bis hin zu großen Dachanlagen, errichtet. Somit konnten 2020 in Weilheim insgesamt 1 654,8 kWp Photovoltaik installiert werden. Bürgermeister Loth freut sich, dass die Weilheimer beim Bauen einen großen Wert auf Nachhaltigkeit legen und betonte auch, dass die Stadt versucht ihrer Vorbildfunktion in Sachen Klimaschutz gerecht zu werden. Vor allem mit der Beauftragung des Energienutzungsplans und der Einstellung der Klimaschutzmanagerin habe die Stadt dieses Jahr zwei wichtige Schritte auf dem Weg in Richtung Klimaneutralität gemacht.
Datengrundlage für den Solarstrompreis im Oberland sind die Meldungen an die Bundesnetzagentur, bei der alle neu errichteten Anlagen angegeben werden müssen. Um die Preisträger-Kommunen zu ermitteln, wertet die Fachgruppe Solarenergie der EWO jährlich die installierten PV-Anlagen in den Landkreisen Bad Tölz-Wolfratshausen, Garmisch-Partenkirchen, Miesbach und Weilheim-Schongau aus. In Summe wurden 2020 über 21 Megawatt (peak) an Solarmodul-Leistung auf Dächern und Freiflächen im Oberland verbaut. Mit dem erzeugten Strom können bilanziell über 4 000 Haushalte mit erneuerbarem Strom versorgt werden.
Aber ist der Zubau von so vielen PV-Anlagen überhaupt sinnvoll, wenn sie möglicherweise mehr Energie bei der Herstellung brauchen, als sie in 20 Jahren erzeugen können? Das Umweltbundesamt hat hierzu eine aktuelle Ökobilanz von PV-Anlagen veröffentlicht. Ergebnis der Ökobilanz vom Mai 2021: Je nach Art der Module liegt die Zeit, in der die Energie für die Herstellung durch die Stromerzeugung aus der Anlage wieder eingespielt ist, zwischen 0,9 und 2,1 Jahren. Anschließend produziert eine PV-Anlage dann über mehrere Jahrzehnte zusätzlichen Strom. Wo und zu welchen Bedingungen eine PV-Anlage sinnvoll ist, lässt sich über das Solarkataster des Landkreises feststellen. Auch in Sachen Finanzamt gibt es seit Juni 2021 eine gute Nachricht: Bei PV-Anlagen bis zehn Kilowatt Leistung auf privaten Gebäuden gilt laut Verwaltungsanweisung des Bundesministeriums für Finanzen der Modus „Liebhaberei“. Wer einen formlosen Antrag beim Finanzamt ausfüllt, muss die Einkünfte aus der PV-Anlage in der Einkommensteuererklärung nicht angeben. Und wer außer der Einspeisevergütung keine weiteren Gewinne aus der Anlage erzielt, kann die „Kleinunternehmerregelung“ wählen und ist nicht umsatzsteuerpflichtig.
Und was passiert, wenn PV-Anlagen vom Dach müssen, weil sie zum Beispiel beschädigt sind? Auf Grundlage des Elektronikgerätegesetzes kommen sie als elektronisches Altgerät zum Recycling auf den Wertstoffhof. Privatleute können dort kostenfrei bis zu 20 Module abgeben und erhalten eine Übergabequittung als erforderlichen Entsorgungsnachweis. Sondermüll ist keiner enthalten, wertvolle Grundstoffe wie Glas, Aluminium und Halbleitermaterialien bleiben erhalten. Eine komplett recycelte Anlage kann eine Wiederverwertung der eingesetzten Materialien von 95 Prozent erbringen.
Die Stadt Weilheim und die EWO setzten sich deshalb weiter dafür ein, dass Photovoltaikanlagen zum selbstverständlichen Bestandteil eines jeden Hauses werden. Ob die eigene Gebäudefläche für Anlagen geeignet ist, zeigt das Solarkataster des Landkreises Weilheim-Schongau.
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Von Kreisbote